I.
Auf Grund des § 60 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| € | € | gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 244.600,00 € | 0,00 € | 13.724.500,00 € | 13.969.100,00 € |
| die Ausgaben | 244.600,00 € | 0,00 € | 13.724.500,00 € | 13.969.100,00 € |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 1.248.800,00 € | 0,00 € | 2.391.900,00 € | 3.640.700,00 € |
| die Ausgaben | 1.248.800,00 € | 0,00 € | 2.391.900,00 € | 3.640.700,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht verändert.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht verändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.287.400,00 € um 40.700,00 € erhöht und damit auf 2.328.100,00 € € neu festgesetzt.
§ 6
Die Deckungsringe werden nicht verändert.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
II.
Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 13.06.2024 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda rechtsaufsichtlich zu Kenntnis genommen.
III.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom 02.09.2024 für 2 Wochen in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1, während der Sprechzeiten in der Gemeinde Buttstädt, Kämmerei.
Buttstädt, den 14.06.2024
Gemeinde Buttstädt — Siegel
Blose
Bürgermeister