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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Buttstädt

Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt, welches hiermit bekannt gegeben wird:

1.

A

Wahlberechtigte insgesamt:

5481

B

Zahl der Wähler/innen

3613

C

Ungültige Stimmabgaben

221

D

Gültige Stimmabgaben

3392

Gültige Stimmen

10005

2.

Sitzverteilung im Gemeinderat Buttstädt:

20 zu vergebende Sitze

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

4. Bemerkungen:

Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buttstädt am 28.05.2024 in Buttstädt festgestellt.

5.

Status-und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Buttstädt, den 30.08.2024

Sarah Patommel

Gemeindewahlleiterin