Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 Siebtes ÄndG vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127 § 43) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt in der Sitzung am 29.08.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt vom 25.04.2022 beschlossen:
§ 1
§ 17 Abs. 4 - Öffentliche Bekanntmachungen - wird wie folgt geändert:
Der Standort für die Verkündungstafel für den Ortsteil Guthmannshausen „Nermsdorfer Weg 73“ wird durch „Kulturhaus, Hauptstraße 101“ ersetzt.
§ 2
Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft
Buttstädt, den 27.10.2023
gez. Hendrik Blose — Siegel
Bürgermeister
Hinweis:
Die o. g. Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsauf-sichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmung über 1. persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, in 99628 Buttstädt geltend gemacht worden ist.
Buttstädt, den 27.10.2023
gez. Hendrik Blose
Bürgermeister