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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Einhaltung der Straßenreinigungssatzung

Sehr geehrte Bewohner der Landgemeinde Buttstädt,

um unsere Orte sauber und auch sicher zu halten hat sich die Gemeinde Buttstädt zum 13.02.2020 eine Straßenreinigungssatzung gegeben. In letzter Zeit kommt es leider vermehrt zu Verstößen dieser. Eigentümer und Besitzer von gebauten und unbebauten Grundstücken sind zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet. Des weiterem besteht eine Verpflichtung zur Schneeräumung und die Bestreuung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte. Der prägende Spruch „Eigentum verpflichtet“ bindet den Haus- und Wohnungsbesitzer nicht nur an Eigentum, sondern auch an die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Eventuell ist vielen gar nicht bewusst, welche Aufgaben damit verbunden sind. Die ausführliche Straßenreinigungssatzung finden Sie auf unserer Internetseite www.lg-buttstaedt.de unter dem Registerpunkt „Bürgerservice“ zu dem Thema „Ortsrecht“. Bei Fragen wenden sie sich gern an unser Ordnungsamt.

Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, dass die Landgemeinde noch schöner wird.

Vielen Dank!