Thüringer Landesamt — Gera, 15. September 2023
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera
Flurbereinigungsverfahren Teutleben/Eßleben-Ort
Az.: 2-1-0317
| 1. | Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird das Flurbereinigungsverfahren Teutleben/Eßleben-Ort, Landkreis Sömmerda mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen: | |
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| 1.1 | Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. |
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| 1.2 | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
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| 1.3 | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
| 2. | Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft Teutleben/Eßleben-Ort ist das Flurbereinigungsverfahren Teutleben/Eßleben-Ort beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. | |
| 3. | Der Landgemeinde Buttstädt werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben. | |
| 4. | Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde Landgemeinde Buttstädt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | |
Gründe:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Gemeinde, in der sie liegen und die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restbetrag wird der Landgemeinde Buttstädt zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Kasse aufgelöst.
Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.
Der Landgemeinde Buttstädt werden
| • | eine Ausfertigung der Zuteilungskarte, |
| • | ein Flurstücksverzeichnis Neuer Bestand, |
| • | eine Ausfertigung des textlichen Teiles des Flurbereinigungsplanes, |
| • | die Nachweise des Neuen Bestandes ohne Belastungsblätter, die gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen einschließlich solcher auf Privatgrundstücken nachweisen, |
| • | eine Abschrift der Schlussfeststellung |
übersandt.
Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen. Sie wird mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung aufgelöst.
Die beteiligten Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten jeweils eine Abschrift der Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
gez. Cöster
Referatsleiter Flurbereinigungsbereich
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.