| Ort: | Rathaus Buttstädt Markt 1 99628 Buttstädt |
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
| Genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |
| Hendrik Blose Bürgrmeister | Cornelia Radke Schriftführerin |
T A G E S O R D N U N G - öffentlicher Teil
|
| Beschluss-Nr. |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
| 2. | Bürgerfrageviertelstunde |
|
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 29. Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2023 | GR 2023/29/531 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 28. Sitzung vom 28.03.2023 | GR 2023/29/532 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung "Prüfung von Brückenbauwerken nach DIN 1076 in den Ortsteilen der Gemeinde Buttstädt im Jahr 2023 | GR 2023/29/533 |
| 6. | Anfragen und Mitteilungen |
|
—
| TOP 1 | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | -öffentlich- |
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gäste, Gemeinderäte, Ortschaftsbürgermeister, den Vertreter der „Thüringer Allgemeine“ und die Mitarbeiter der Verwaltung zur 1. Sitzung im neuen Ratssaal der Gemeinde Buttstädt. Er hofft auf viele konstruktive Sitzungen; aber auch Trauungen und öffentliche Veranstaltungen sollen hier stattfinden.
Herr Blose stellt fest, dass alle Gemeinderäte form- und fristgerecht geladen sind. 14 (ab 19.10 Uhr 15) von 21 Gemeinderäten sind anwesend. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
| TOP 2 | Bürgerfrageviertelstunde | -öffentlich- |
Es gibt keine schriftlichen Anfragen.
Eine Mieterin aus der Goethenebenstraße 5 - 7 appelliert an den Bürgermeister, sich die Entscheidung über den Abriss der baufälligen Balkonanlage an diesem Wohnblock nicht so einfach zu machen. Die Mieter möchten eine Instandsetzung ihrer Balkons.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Balkonanlage auf Grund eines baustatischen Gutachtens baurechtlich gesperrt werden musste. Die Nutzer der Balkons und auch das Umfeld mussten vor herabfallenden Teilen geschützt werden. Die bestehende Anlage kann nicht saniert, sondern nur entfernt werden. Es gibt noch keine Entscheidung darüber, ob eine neue gebaut wird. Dazu fehlen noch die notwendigen Informationen, auch der Kostenrahmen. Erst wenn alles vorliegt, wird eine Entscheidung im Gemeinderat getroffen und auch die Mieter erhalten davon Kenntnis.
Eine Mieterin kritisiert, dass vor ca. 8 Jahren bereits eine Sanierung geplant war und diese nicht umgesetzt wurde.
Dazu führt der Bürgermeister aus, dass es einen Kostenvoranschlag gab, der Stadtrat hatte sich damals dafür entschieden, keine Sanierung durchzuführen.
Zur Anfrage Sanierung Goethenebenstraße erläutert Herr Blose, dass es geplant war, die Goethestraße, Goethenebenstraße und Kutschergasse vollumfänglich auszubauen. Mit den zur Verfügung stehenden Mittel konnten nicht alle drei Straßen gebaut werden. Im Vorfeld wurde das in einer Anwohnerversammlung erläutert.
Es wurde begonnen die Straßen in mehreren Schritten zu bauen, zunächst die Goethestraße, dann die Kutschergasse und den Kreuzungsbereich Goethenebenstraße, soweit es möglich war.
Die Pflasterarbeiten in der Kutschergasse wurden kostenneutral ohne Mehrkosten zur geplanten Asphaltdecke durchgeführt.
Es wird angesprochen, dass in der Goethenebenstraße Platten ausgefahren sind und die Briefkastenanlage lose Platten hat, die scheppern.
Der Bürgermeister klärt diese Sachverhalte.
Herr Koitek möchte wissen, wann eine kostenseitige Einschätzung vorliegen wird?
Herr Blose erörtert, dass zunächst eine Technologie für die Balkonanlage vorliegen muss und dann die Kosten eingeschätzt werden können. Die Verwaltung habe beides zu ermitteln.
Herr Güttel weiß, dass vor Jahren Aluminiumbalkons eine kostengünstige Variante waren, Sinn machen diese nur bei einer Komplettsanierung.
Herr Nagel erläutert, dass sowohl für den Abriss als auch für den Neubau von Balkonanlagen Bauanträge notwendig sind.
Eine Vollsanierung des Wohnblocks ist nur in einem unbewohnten Zustand möglich. Die Sanierungskosten würden teilweise auf die Mieten umgelegt.
Der Bürgermeister bittet um Verständnis, dass auf Grund der begrenzten finanziellen Mittel nicht alles gleichzeitig in Angriff genommen werden kann. Die Problematik ist bekannt. Um Kosten zu sparen, wurden viele Maßnahmen durch den Bauhof der Gemeinde durchgeführt. Die Mieter können sich bei Problemen jederzeit an die Verwaltung wenden.
Ein Mieter möchte wissen, ob es neue Erkenntnisse zur Trinkwasserqualität und dem damit verbundenen Duschverbot in seinem Eingang des Wohnblocks gibt.
Frau Krebs informiert, dass bei der routinemäßigen Prüfung der Trinkwasserqualität, die regelmäßig durchgeführt wird, Legionellen festgestellt wurden. Danach musste das Verbot ausgesprochen werden.
Es wurde Ursachenforschung betrieben und eine thermische Desinfektion durchgeführt.
Der neue Termin für die Nachprüfung wurde beantragt. Herr Blose verspricht telefonisch nachzufragen, um die Terminvergabe zu beschleunigen.
| TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 29. Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2023 Beschluss-Nr.: GR 2023/29/531 | -öffentlich- | |
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung über seine 29. Sitzung am 23.01.2023 mit einer Ergänzung. Der Tagesordnungspunkt 5 „Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung "Prüfung von Brückenbauwerken nach DIN 1076 in den Ortsteilen der Gemeinde Buttstädt im Jahr 2023“ wurde eingefügt. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 21 | Ja-Stimmen: | 15 |
| Zahl der Abstimmungsberechtigten: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
—
| TOP 4 | Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 28. Sitzung vom 28.03.2023 Beschluss-Nr.: GR 2023/29/532 | -öffentlich- | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil seiner 28. Sitzung vom 23.01.2023 ohne Änderungen und Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 21 | Ja-Stimmen: | 14 |
| Zahl der Abstimmungsberechtigten: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
—
| TOP 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung "Prüfung von Brückenbauwerken nach DIN 1076 in den Ortsteilen der Gemeinde Buttstädt im Jahr 2023 Beschluss-Nr.: GR 2023/29/533 | -öffentlich- | |
Sachdarstellung:
Die Bauwerksprüfungen von insgesamt vier Brückenbauwerken in den Ortsteilen Kleinbrembach, Buttstädt und Guthmannshausen wurde beschränkt an drei Ingenieurbüros ausgeschrieben.
Zum Abgabetermin lagen die Angebote von drei Büros vor.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das Bauamt der Gemeinde Buttstädt wird vorgeschlagen, im Jahr 2023 dem Ingenieurbüro Kleb, Gustav-Freytag-Straße 29, 99096 Erfurt, den Auftrag zur einfachen Prüfung der vier Brückenbauwerke mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 999,60 € zu erteilen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, im Jahr 2023 dem Ingenieurbüro Kleb, Gustav-Freytag-Straße 29, 99096 Erfurt, den Auftrag zur einfachen Prüfung der vier Brückenbauwerke mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 999,60 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 21 | Ja-Stimmen: | 15 |
| Zahl der Abstimmungsberechtigten: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
—
| TOP 6 | Anfragen und Mitteilungen | -öffentlich- |
Der Bürgermeister bedankt sich bei allen, die das 1. Landgemeindefest in Mannstedt gestaltet haben.
Die Messlatte für den nächsten Organisator - Olbersleben - wurde damit sehr hoch gelegt.
Herr Güttel bedankt sich für Entfernung des Objekts, dass sich bei der Trafostation in Buttstädt befand.
Herr Mende möchte wissen, ob es neue Informationen zur Schänkplatzgestaltung in Olbersleben gibt.
Die Information, ob die beantragten Mehrkosten förderfähig sind, soll bis Ende Mai erfolgen. Die Maßnahme müsste dann bis Ende Oktober nächsten Jahres umgesetzt werden.
Eine „abgespeckte“ Umsetzung der Maßnahme mit den bisher ausgereichten Fördermitteln und den eigenen Mitteln ist nicht möglich, da damit der Förderzweck verloren ginge.
Herr Mende fragt, wie die neue Marktgebührensatzung bei den Händlern angekommen ist.
Herr Blose erläutert dazu, dass die Händler die Marktgebühren relativ ruhig aufgenommen haben.
Einen „Aufschrei“ habe es bei den Schaustellern gegeben. Dazu findet morgen ein gemeinsamer Termin statt.
Die Versorger haben die Gebührenerhöhung unterschiedlich aufgenommen.
Es gibt derzeit noch eine Abstimmung zwischen Kämmerei und Kommunalaufsicht. Es wird wahrscheinlich eine Sonderausgabe des Amtsblattes zur Veröffentlichung der Marktgebührensatzung geben.
Eine Vorstellung der Glasfaserabrechnung im Gremium wird es geben, sobald der finale Fördermittelbescheid des Landes vorliegt.
Frau Himmelreich möchte wissen, wie es mit den neu beantragten Fördermiteln für den Spielplatz in Hardisleben aussieht. Herr Nagel informiert, dass er hier auch eine Absage gab.
Ein Antrag auf LEADER-Förderung kann noch gestellt werden, dass würde aber die Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr bedeuten. Mit dem Ortschaftsrat soll jetzt abgestimmt werden, ob mit den vorhandenen Mitteln gebaut wird, oder ob RAG-Fördermittel beantragt werden sollen.