Die o. g. Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmung über
| 1. | die persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Buttstädt (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, in 99628 Buttstädt, geltend gemacht worden ist.
gez. Hendrik Blose
Bürgermeister
Die Satzung zur Einbeziehung von Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hardisleben der Gemeinde Buttstädt - Ergänzungssatzung OT Hardisleben der Gemeinde Buttstädt - einschließlich der Übersichtskarte kann im Haupt- und Bauamt der Gemeinde Buttstädt, Zimmer 109, Großemsener Weg 5, 9968 Buttstädt, während der Dienststunden
| Montag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
bei Bedarf eingesehen werden.