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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 6/2025
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Schiedsstelle der Gemeinde Buttstädt

für die Ortschaften Buttstädt, Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf

Sprechzeiten der Schiedspersonen

Die Sprechstunde der Schiedspersonen finden in „geraden“ Kalenderwochen dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, Zimmer 4, statt.

Die Schiedsstelle ist für die im § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuche bei den Vergehen:

1.

des Hausfriedensbruches (§ 123 Strafgesetzbuch StGB)

2.

der Beleidigung (§§ 3, 185 bis 187a und 189 StGB)

3.

der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)

4.

der einfachen, gefährlichen und fahrlässigen Körperverletzung

(§§ 223, 223a und 230 StGB)

5.

der Bedrohung (§ 241 StGB)

6.

der Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

und für einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (ThürSchieStG) sowie der in 1/97 erlassenen Durchführungsvorschriften zum ThürSchStG zuständige Vergleichsbehörde.

Hendrik Blose

Bürgermeister