- öffentlicher Teil - — Aktenzeichen:022.3
— (ID: 051055)
| Ort: | Rathaus Buttstädt Markt 1, 99628 Buttstädt |
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
| Genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |
| Hendrik Blose | Cornelia Radke, Schriftführerin |
T A G E S O R D N U N G
- öffentlicher Teil -
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| Beschluss-Nr. |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Bürgerfrageviertelstunde |
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| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 32. Sitzung des Gemeinderates am 29.08.2023 | GR 2023/32/588 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 30. Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2023 | GR 2023/32/589 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 31. Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2023 | GR 2023/32/590 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt | GR 2023/32/591 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 für den Gemeindewald | GR 2023/32/592 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe für die Beschaffung von Feuerwehrhelmen | GR 2023/32/593 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe für die Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung | GR 2023/32/594 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs | GR 2023/32/595 |
| 11. | Übergabe des Beteiligungsberichts 2023 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) - nur per Mail |
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| 12. | Anfragen und Mitteilungen |
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TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
-öffentlich-
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortschaftsbürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung. Da kurzfristig Sachverhalte in der heutigen Sitzung behandelt werden mussten, fand keine vorausgehende Haupt- und Finanzausschusssitzung statt. Die Einladung ist allen Gemeinderäten form- und fristgerecht zugegangen.
Es sind 15 von 21 Ratsmitgliedern anwesend.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 2
Bürgerfrageviertelstunde
-öffentlich-
Es gibt weder schriftliche noch mündliche Anfragen.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung
über die Tagesordnung der 32. Sitzung des Gemeinderates am 29.08.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/588
Sachdarstellung:
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 10 „Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig (15 Ja-Stimmen) für die Erweiterung.
Die Tagesordnung wird um diesen Tagesordnungspunkt erweitert. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung über seine 32. Sitzung am 29.08.2023 mit vorstehender Ergänzung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung
über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 30. Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/589
Gemeinderat Koitek möchte wissen, ob sich die Aussage im TOP 2, letzter und vorletzter Satz, bezüglich einer möglichen Beitragserhöhung auf die in der Satzung festgelegten Dynamisierung bezieht.
Der Bürgermeister erläutert das und stellt klar, dass über jede Erhöhung im Gemeinderat vorher beraten wird.
In den Tagesordnungspunkten 18.05 und 18.06. ist die Anzahl der Abstimmungsberechtigten von 20 auf 19 zu korrigieren, da sich während der Abstimmung ein Gemeinderatsmitglied außerhalb des Sitzungsraumes befand.
Das Abstimmungsergebnis mit je 19 Ja-Stimmen ist korrekt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift über seine 30. Sitzung vom 12.06.2023 mit vorstehender Korrektur.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung
über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 31. Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2023
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/590
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift über seine 31. Sitzung vom 28.06.2023 ohne Änderungen und Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung
über die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/591
Sachdarstellung:
Der § 17 Abs. 4 - Öffentliche Bekanntmachungen -
wird wie folgt geändert:
Der Standort für die Verkündungstafel für den Ortsteil Guthmannshausen „Nermsdorfer Weg 73“ wird durch „Kulturhaus, Hauptstraße 101“ ersetzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt in seiner Sitzung die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt vom 29.08.2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung
über den Haushaltsplan 2024 für den Gemeindewald
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/592
Im Wirtschaftsplan ist ein Fehler zu korrigieren. Das Jahr 2023 ist durch das Jahr 2024 zu ersetzen.
Gemeinderat Mende stellt die Anfrage, ob es ein Konzept gibt, den Gemeindewald auf „Vordermann“ zu bringen. Der Bürgermeister schlägt vor zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Revierförsterin Frau Becker einzuladen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den vorliegenden Haushaltsplan 2024 für den Gemeindewald.
Der Haushaltsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung
über die Vergabe für die Beschaffung von Feuerwehrhelmen
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/593
Frau Patommel informiert darüber, dass die Gemeinde vom Land Thüringen je Kameraden 300 € an Zuschuss für die Feuerwehr bekommen hat. Das sind insgesamt 48.900 € für dieses Jahr.
Gemeinsam mit den Kameraden und Wehrleitern wurde beraten, was benötigt wird.
Es wurden 4 Lose ausgeschrieben. Über zwei davon muss heute im Gemeinderat beschlossen werden, für zwei weitere kann der Bürgermeister innerhalb seines Verfügungsrahmens den Auftrag auslösen.
Darüber hinaus gibt es vom Landkreis noch eine weitere Zuwendung für Schutzausrüstung in Höhe von 16.380 €. Hier muss die Gemeinde 90 € je Kamerad als Eigenleistung zur Verfügung stellen.
Gemeinderat Mechelt sieht eine positive Entwicklung der Feuerwehren seit Gründung der Landgemeinde, was sowohl die Handlungsfähigkeit der einzelnen Wehren, als auch die Versorgung mit Ausrüstung betrifft. Allerdings kristallisiert sich heraus, dass es immer schwieriger wird, im Rahmen des Ehrenamtes die Aufgaben zu erfüllen.
Der Bürgermeister führt aus, dass es keine Alternative zur Ehrenamtlichkeit gibt. Eine flächendeckende Berufsfeuerwehr kann sich die Gemeinde nicht leisten. Auch künftig wird die Gemeinde in seinen 4 Feuerwachen nebst weiteren Feuerwehrstandorten alle notwendigen Investitionen durchführen.
Er bedankt sich bei allen Firmen, die ihre Mitarbeiter, die bei den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde tätig sind, bei der Ausübung ihres Feuerwehrdienstes unterstützen.
Gemeinderat Schwartz möchte wissen, wie es mit der Tragehilfe aussieht, ob eine Berechnung der Leistung in Thüringen möglich ist.
Der Bürgermeister erläutert, dass dies nicht möglich ist, weil das Brand- und Katastrophenschutzgesetz hierfür keine Regelung enthält.
Gemeinderat Mechelt spricht an, dass die Hilfsorganisationen untereinander es nicht ausreichend organisieren.
Gemeinderat Dr. Fuchs wird den Sachverhalt mit der Rettungsdienstleitung besprechen, damit hier kein Missbrauch stattfindet.
Frau Patommel unterstreicht, dass die Feuerwehr, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, immer zur Tragehilfe herangezogen werden kann und dass auch in der Zuständigkeit der FFW liegt.
Kritisiert wurde in der Vergangenheit, dass die Kameraden der FFW auch dann ausrücken mussten, wenn es sich um geplante Krankentransporte handelte.
Sachdarstellung:
Für die Beschaffung von 50 Feuerwehrhelmen wurden acht Firmen angeschrieben und gebeten ein Angebot bis zum 18.08.2023 abzugeben. Die Firma Brandschutz Technik Leipzig GmbH hat ein Angebot in Höhe von 16.160,20 € brutto abgegeben. Ein weiteres Angebot wurde nicht abgegeben. Die Finanzierung erfolgt aus einem Zuwendungsbescheid vom 30.05.2023 in voller Höhe.
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung von Feuerwehrhelmen an die Firma Brandschutz Technik Leipzig GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung
über die Vergabe für die Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/594
Sachdarstellung:
Für die Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung wurden acht Firmen angeschrieben und gebeten ein Angebot bis zum 18.08.2023 abzugeben. Die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH hat ein Angebot in Höhe von 23.151,57 € brutto abgegeben. Ein weiteres Angebot wurde nicht abgegeben. Die Finanzierung erfolgt aus einem Zuwendungsbescheid vom 30.05.2023 in voller Höhe.
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung
über den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2023/32/595
Sachdarstellung:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Kaufvertrag über den Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeugs in Höhe von 17.850 € abzuschließen. Die Gemeinde Buttstädt beschafft ein Tragkraftspritzenfahrzeug für die Ortschaft Rudersdorf über die Firma Merkel. Eine Vorortbesichtigung hat bereits stattgefunden. Es ist ein wirtschaftlich günstiges Angebot. Das bereits vorhandene Fahrzeug soll veräußert werden. Der Austausch und die Neuanschaffung sind erforderlich, da dadurch die Einsatzfähigkeit erhöht und laufende Kosten reduziert werden können.
Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für 17.850 € von der Firma Merkel. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 15
Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 11
Übergabe des Beteiligungsberichts 2023 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung des Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) - nur per Mail
-öffentlich-
Der Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteilungung des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) wurde den Gemeinderäten per Mail zur Verfügung gestellt.
TOP 12
Anfragen und Mitteilungen
-öffentlich-
Der Bürgermeister spricht allen Kameradinnen und Kameraden seinen Dank für ihren Einsatz vor zwei Wochen beim Unwetter im Ortsteil Rudersdorf aus. Zahlreiche Feuerwehren aus der Landgemeinde und dem Umland seien vor Ort gewesen. Herr Blose, der am Abend des Unwetters selbst in Rudersdorf war, war beeindruckt von der Organisation der Arbeiten und der großen Hilfsbereitschaft auch an den folgenden Tagen.
Am Samstag, 02.09.2023 findet im Ortsteil Ellersleben eine Einsatzübung des Wirkungsbereichs Ost der Feuerwehren statt.
Morgen findet in Olbersleben eine Veranstaltung zum Abschluss der Dorferneuerung im Ortsteil statt, an der auch Frau Karawanski, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft in Thüringen, teilnimmt.
Die gesamte Maßnahme wird in einem feierlichen Rahmen noch einmal vorgestellt. Ihren Abschluss findet die Dorferneuerungsmaßnahme mit der noch ausstehenden Umgestaltung des Schänkplatzes.
Am 3.9.2023 findet ein Familienwandertag im Großbrembach statt.
Für die Gemeinde wurden zwei Hüpfburgen aus Spendengeldern angeschafft. Diese sollen den Kindertagesstätten und den Vereinen der Landgemeinde für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinderat Koitek fragt an, ob es seitens des ASB Reaktionen auf die Rückübertragung der Kindertagesstätten gibt, wie gerichtliche Schritte oder Widersprüche bei der Kommunalaufsicht?
Rechtliche Schritte sind nicht bekannt. Der Bürgermeister war in allen Kindereinrichtungen unterwegs und hat auch mit allen Leitungen gesprochen. Im September finden Elternabende in den Einrichtungen statt, an denen der Bürgermeister teilnehmen wird. Frau Krebs, Frau Eckardt und Frau Porsche werden die formalen Dinge zur Rückübertragung der Einrichtungen abarbeiten. Es wird bereits alles dafür vorbereitet.
Es gibt 7 Bewerbungen für die Stelle der Leitung des Fachbereichs Kindertagesstätten und Soziales.
Es werden alle Bewerber eingeladen und mit ihnen Gespräche geführt. Ende September soll sich die Leitung im Gemeinderat vorstellen. Im Gemeinderat wird der Beschluss über die Einstellung gefasst.
Das Organigramm wird um eine vierte Leitungssäule ergänzt werden.
Auf die Frage von Gemeinderat Koitek nach den Schließtagen in den Einrichtungen im nächsten Jahr, führt Herr Blose aus, dass er mit einigen Kita-Leitungen gesprochen hat und jede Leitung diese selbst festlegt.
Die Weiterbildungstage sollten so gelegt werden, dass die Eltern damit nicht belastet werden.
Schließzeiten im Sommer können in kleineren Einrichtungen (bis 35 Kinder) möglich sein. Die Entscheidung darüber trifft die Kita-Leitung im Benehmen mit dem Elternbeirat.
Auf Anfrage erläutert Herr Blose, dass es auf Grund der Rückübertragung der Kindereinrichtungen weder bei den Kindern noch bei den Erziehern Hinweise auf Fluktuationen gibt.
Das Kneipp-Becken in der Kindertagesstätte Buttstädt wird repariert. Die Einrichtung bleibt eine Kneipp-Kindertagesstätte. Derzeit wird noch geprüft, wer die Verantwortung für aufgetretenen Schäden trägt und es wird eine Kostenschätzung für die Sanierung des Beckens geben. In etwa zwei bis drei Wochen steht der Weg fest und danach kann die Sanierung beginnen.
Die Frage, ob es Angebote wie den „Pflasterführerschein“ noch geben wird, beantwortet der Bürgermeister, dass die neue Leitung in der Verwaltung gemeinsam mit den Einrichtungen solche Themen anbieten soll.
Gemeinderat Koitek sieht die in der Kita Buttstädt gebildete große Gruppe als zu riesig an und wünscht perspektivisch wieder kleinere Gruppenstärken.
Herr Vinup möchte als Ortschaftsbürgermeister an der Elternbeiratssitzung teilnehmen.
Herr Blose wird die Termine für diese Sitzungen, die er hat an die Ortschaftsbürgermeister weitergeben.