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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Auszug aus der Niederschrift

der 30. Sitzung des Gemeinderates Buttstädt am 12.06.2023

- öffentlicher Teil -  —  Aktenzeichen:022.3

 — (ID: 049579)

Ort:

Rathaus Buttstädt

Markt 1, 99628 Buttstädt

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht Tagesordnungspunkten zusammen.

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Hendrik Blose

Cornelia Radke, Schriftführerin

T A G E S O R D N U N G

- öffentlicher Teil -

Beschluss-Nr.

1.

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

2.

Bürgerfrageviertelstunde

3.

Beratung und Beschlussfassung

über die Tagesordnung der 30. Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2023

GR 2023/30/552

4.

Beratung und Beschlussfassung

über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 29. Sitzung vom 15.05.2023

GR 2023/30/553

5.

Übergabe des Berichtes der überörtlichen Prüfung der Kasse der Gemeinde Buttstädt vom 09.02.2023 mit Stellungnahme (nur per Mail)

6.

Beratung und Beschlussfassung

über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Buttstädt

GR 2023/30/554

7.

Beratung und Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

GR 2023/30/555

8.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2023/28/510 Marktgebührensatzung

GR 2023/30/543

9.

Beratung und Beschlussfassung

über die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Gemeinde Buttstädt

(Marktgebührensatzung)

GR 2023/30/544

10.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Buttstädt an einen freien Träger

GR 2023/30/545

11.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Großbrembach an einen freien Träger

GR 2023/30/546

12.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Guthmannshausen an einen freien Träger

GR 2023/30/547

13.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Hardisleben an einen freien Träger

GR 2023/30/548

14.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Mannstedt an einen freien Träger

GR 2023/30/549

15.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Olbersleben an einen freien Träger

GR 2023/30/550

16.

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Rudersdorf an einen freien Träger

GR 2023/30/551

17.

Beratung und Beschlussfassung

über die Erweiterung des Stellenplans um eine Planstelle "Leitung des Fachbereichs Kindertagesstätten und Soziales"

18.

Schöffenwahl

18.1.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/556

18.2.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/557

18.3.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/558

18.4.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/559

18.5.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/560

18.6.

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

GR 2023/30/561

19.

Beratung und Beschlussfassung

über das Flurbereinigungsverfahren Buttstädt, Az.: 2-3-0050

GR 2023/30/562

20.

Kenntnisgabe eines in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses

21.

Beratung und Beschlussfassung

über die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben "Errichtung einer WEA Typ Vestas V 162 - 6.0 MW / NH 169 m"

GR 2023/30/563

22.

Beratung und Beschlussfassung

über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (BV OT Olbersleben)

GR 2023/30/564

23.

Bekanntgabe der Beschlüsse der 25. Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023

24.

Beratung und Beschlussfassung

über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Herstellung eines Stellplatzes für einen Verkaufswagen

GR 2023/30/565

25.

Beratung und Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung des Schänkplatzes im OT Olbersleben

GR 2023/30/566

26.

Anfragen und Mitteilungen

 — 

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-öffentlich-

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden zahlreichen Gäste, Gemeinderäte, Ortschaftsbürgermeister, den Vertreter der „Thüringer Allgemeine“ und die Mitarbeiter der Verwaltung.

Herr Blose stellt fest, dass alle Gemeinderäte form- und fristgerecht geladen sind. 20 von 21 Gemeinderäten sind anwesend. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

TOP 2

Bürgerfrageviertelstunde

-öffentlich-

Es gibt keine schriftlichen Anfragen. Alle mündlichen Anfragen wurden beantwortet.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung

über die Tagesordnung der 30. Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/552

Sachdarstellung:

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 24 „Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Herstellung eines Stellplatzes für einen Verkaufswagen“ und 25 „Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung des Schänkplatzes im OT Olbersleben“ zu erweitern. Über beide Tagesordnungspunkte wird einzeln abgestimmt und die Erweiterung einstimmig beschlossen. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Tagesordnung über seine 30. Sitzung am 28.06.2023 mit vorstehenden Erweiterungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung

über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 29. Sitzung vom 15.05.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/553

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil seiner 29. Sitzung vom 15.05.2023 ohne Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 5

Übergabe des Berichtes der überörtlichen Prüfung der Kasse der Gemeinde Buttstädt vom 09.02.2023 mit Stellungnahme (nur per Mail)

-öffentlich-

Der Bericht der überörtlichen Prüfung der Kasse der Gemeinde Buttstädt vom 09.02.2023 mit der Stellungnahme darin, ist jedem Gemeinderatsmitglied per Mail zugegangen.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung

über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Buttstädt

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/554

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für die Durchführung des Haushalts 2021 der Gemeinde Buttstädt. Auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.05.2023 wird Bezug genommen. Über die festgestellten Beanstandungen und Prüfungsergebnisse wird schriftlich berichtet.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/555

Im Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister der Gemeinde Buttstädt gemäß § 80 ThürKO für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.

Gemäß § 38 ThürKO nahm Bürgermeister Blose weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 1

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2023/28/510

Marktgebührensatzung

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/543

Sachdarstellung:

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit ihrem Schreiben vom 17.05.2023 rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die am 28.03.2023 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Gemeinde Buttstädt (Marktgebührensatzung) geltend gemacht.

Aus diesem Grund ist der Beschluss Nr. GR 2023/28/510 aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. GR 2023/28/510 über die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Gemeinde Buttstädt (Marktgebührensatzung).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung

über die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Gemeinde Buttstädt (Marktgebührensatzung)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/544

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Gemeinde Buttstädt (Marktgebührensatzung) in der Fassung vom 12.06.2023. Für die Versorgungsstände zum Pferdemarkt sind 80 % der Standgebühren zu berechnen. Die daraus resultierenden Beträge und die Gebühren der gesamten Satzung sind auf volle Euro-Beträge abzurunden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Buttstädt an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/545

Die Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft der Landgemeinde Buttstädt, Frau Raube, stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 10 bis 16 an den HFA zurückzuweisen. Aus Sicht der WLB komme die Rückübernahme der Kindertagesstätten in kommunale Trägerschaft zu früh. Es sei nicht möglich gewesen, in den letzten Wochen und Monaten ein einheitliches Meinungsbild der Erzieher/Innen und Eltern darzustellen.

Außerdem gäbe es zu bedenken, dass bei einem erneuten Trägerwechsel eine europaweite Ausschreibung durchzuführen sei.

Der Bürgermeister erläutert, dass eine Rückverweisung an den HFA dazu führt, dass die vertraglichen Beziehungen mit den Trägern nicht mehr rechtzeitig zum 31.12.2023 aufgelöst werden können und somit ein frühestmöglicher Wechsel zum 01.01.2025 erfolgen könnte, was im Hinblick auf die Kommunalwahl im Jahr 2024 auch nicht wahrscheinlich wäre. Es wurde sehr viel über das Thema geredet und diskutiert, auch um Klarheit für Eltern und die Erzieher/Innen zu schaffen, solle eine Entscheidung getroffen werden.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr Koitek, macht deutlich, dass eine Vertagung nur Sinn macht, wenn Dinge nicht bedacht wurden. Das ist nicht der Fall. Er unterstreicht, dass der Gemeinderat gewählt wurde, um Entscheidungen zu treffen. Aus diesen Gründen möchte er, dass heute eine Entscheidung über den Sachverhalt getroffen wird.

Auch Gemeinderat Aller ist der Meinung, dass lange über den Sachverhalt beraten und diskutiert wurde und heute durch das gewählte Gremium eine Entscheidung getroffen werden sollte.

Gemeinderat Dr. Rötscher möchte den Antrag der Wählergemeinschaft unterstützen. Ihm fehle das Konzept.

Dem widerspricht der Bürgermeister. Es gibt in den Einrichtungen Konzepte. Bei einer Änderung der Konzepte sind die Elternbeiräte zu beteiligen.

Die Eckpunkte für die Übernahme in die kommunale Trägerschaft wurden durch den Bürgermeister wiederholt vorgestellt.

Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen, ob die Entscheidungen der Tagesordnungspunkte 10 bis 16 vertagt werden sollen.

9 Gemeinderäte sprechen sich dafür aus.

11 Gemeinderäte stimmen mit „Nein“.

Somit erfolgt keine Vertagung der Beschlussfassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Buttstädt der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 11

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Großbrembach an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/546

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Großbrembach der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 12

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Guthmannshausen an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/547

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Guthmannshausen der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Der Gebäudemietvertrag soll von der Kündigung unberührt bleiben.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 13

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Hardisleben an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/548

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Hardisleben der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 14

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Mannstedt an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/549

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Mannstedt der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 15

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Olbersleben an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/550

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Olbersleben der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem DRK Kreisverband Sömmerda e.V., Rohrborner Weg 13, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 16

Beratung und Beschlussfassung

über die Kündigung des Vertrages zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Rudersdorf an einen freien Träger

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/551

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt kündigt den Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten und zur Übertragung der Kindertageseinrichtung Rudersdorf der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ASB Kreisverband Sömmerda e.V., Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Vorstand, fristgerecht zum 31.12.2023, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

TOP 17

Beratung und Beschlussfassung

über die Erweiterung des Stellenplans um eine Planstelle "Leitung des Fachbereichs Kindertagesstätten und Soziales"

-öffentlich-

Auf Grund der Ablehnung der Beschlussvorlagen aus den TOP 10 bis 16 stellt der Bürgermeister den Antrag, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig (20 Ja-Stimmen) zu.

TOP 18

Schöffenwahl

-öffentlich-

TOP 18.1

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/556

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Frau Heidi Schäfer, Bahnhofstr. 8, 99628 Buttstädt, OT Buttstädt hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Frau Heidi Schäfer, Bahnhofstr. 8, 99628 Buttstädt, OT Buttstädt in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 18.2

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/557

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Herr Christoph Schneider, Brüggerstraße 58, 99628 Buttstädt, OT Großbrembach hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Herrn Christoph Schneider, Brüggerstraße 58, 99628 Buttstädt, OT Großbrembach in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 18.3

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/558

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Herr René Langbein, Weingartenstr. 169 C, 99628 Buttstädt, OT Hardisleben hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Herrn René Langbein, Weingartenstr. 169 C, 99628 Buttstädt, OT Hardisleben die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 20

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 18.4

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/559

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Frau Franziska John, geb. Mahnkopf, Weingartenstraße 169 G, 99628 Buttstädt, OT Hardisleben hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Frau Franziska John, geb. Mahnkopf, Weingartenstraße 169 G, 99628 Buttstädt, OT Hardisleben die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 18.5

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/560

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Herr Ronald Liebich, Marktplatz 5, 99628 Buttstädt, OT Buttstädt hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Herrn Ronald Liebich, Marktplatz 5, 99628 Buttstädt, OT Buttstädt die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 18.6

Beratung und Beschlussfassung

über die Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Sömmerda

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/561

Sachdarstellung:

Für die am 01. Januar 2024 beginnende neue Amtszeit der Schöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung der Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen.

Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. §§ 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda.

Durch die Mitglieder des Gemeinderates sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden.

Herr Roger Rockrohr, Dorfstr. 74, 99628 Buttstädt, OT Ellersleben hat sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk beworben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, Herr Roger Rockrohr, Dorfstr. 74, 99628 Buttstädt, OT Ellersleben die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 19

Beratung und Beschlussfassung

über das Flurbereinigungsverfahren Buttstädt, Az.: 2-3-0050

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/562

Beschluss

1.

Die Landgemeinde Buttstädt erklärt sich bereit, mit dem Flurbereinigungsplan das Eigentum an den unter Punkt 2 aufgeführten gemeinschaftlichen Anlagen (§ 39 FlurbG) nach den noch durchzuführenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplans zu übernehmen. Die Unterhaltungspflicht ist gemäß den entsprechenden Übergabeniederschriften bereits auf die Gemeinde übergegangen.

2.

gemeinschaftliche Anlagen aus dem Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG:

Die Landgemeinde Buttstädt erklärt sich außerdem bereit, mit dem Flurbereinigungsplan auch das Eigentum an den im Flurbereinigungsverfahren notwendigen Katasterwegen nach den noch durchzuführenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplans zu übernehmen. Katasterwege, die aufgrund des Erschließungsgrundsatzes aller Flurstücke im Verfahrensgebiet angelegt werden, sind gemeinschaftliche Anlagen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 20

Kenntnisgabe eines in nicht öffentlicher Sitzung

gefassten Beschlusses

-öffentlich-

Der Gemeinderat stimmt einstimmig (19 Ja-Stimmen) für die Veröffentlichung des nachstehenden am 15.05.2023 in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses Nr. GR 2023/29/541 „Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Landgemeinde Buttstädt und der Landgemeinde „Am Ettersberg“.

TOP 21

Beratung und Beschlussfassung

über die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben "Errichtung einer WEA Typ Vestas V 162 - 6.0 MW / NH 169 m"

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/563

Sachdarstellung:

Die Firma BOREAS Energie GmbH hat den Bau einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Olbersleben, Flur 10, Flurstück 994 beantragt.

Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windpark Olbersleben“.

Der Standort ist ein im ersten Entwurf des Bebauungsplanes ausgewiesenes 21. Baufenster, welches jedoch aufgrund privatrechtlicher Belange im endgültigen Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr enthalten ist.

Die Hinderungsgründe wurden inzwischen ausgeräumt.

Der Bauherr stellt einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und möchte die Windenergieanlage OL39 auf der Fläche des Baufensters 21 errichten.

Die Befreiung ist mit den öffentlichen und nachbarlichen Interessen vereinbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

TOP 22

Beratung und Beschlussfassung

über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

(BV OT Olbersleben)

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/564

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, dem Bauvorhaben „Errichtung einer Windenergieanlage Typ Vestas V162 - 6.0 MW / NH 169 m“ der Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben, auf dem Grundstück Gemarkung Olbersleben, Flur 10, Flurstück 994, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

TOP 23

Bekanntgabe der Beschlüsse

der 25. Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023

-öffentlich-

Die Beschlüsse der 25. Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 wurden dem Gemeinderat mit der Einladung schriftlich zur Kenntnis gegeben.

TOP 24

Beratung und Beschlussfassung

über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Herstellung eines Stellplatzes für einen Verkaufswagen

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/565

Sachdarstellung:

Der Verkaufswagen welchen bisher am Edeka-Parkplatz stand, ist gezwungen einen neuen Stellplatz zu suchen. Da die Gemeinde dies unterstützen möchte, soll eine städtische Fläche (gegenüber) am Sportplatz / Ecke Edeka verpachtet werden. Dieser Stellplatz muss jedoch dafür hergerichtet werden. Hierfür sind Pflasterarbeiten und die Erstellung eines Stromanschlusses notwendig. Laut vorliegendem Angebot sind hier insgesamt 15.000 € notwendig. Diese Mittel sind derzeit nicht im Haushalt eingestellt, so dass die Finanzierung über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen müsste.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur Herstellung des Stellplatzes in Höhe von 15.000 € durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 25

Beratung und Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung des Schänkplatzes im OT Olbersleben

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/30/566

Sachdarstellung:

Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der Tatsache, dass der ortsansässige Gewerbebetrieb im Rahmen der Baugenehmigung Stellplätze nachweisen muss, wurde die ursprüngliche Planung für den Schänkplatz entsprechend geändert. Die Maßnahme Schänkplatz wurde bisher im Haushalt mit Gesamtausgaben in Höhe von 419.500 € (2021-2023) und Gesamteinnahmen von 229.300 € (2023-2024) geplant. Die Kosten erhöhen sich nun auf Gesamtausgaben in Höhe von ca. 600.000 € und Gesamteinnahmen in Höhe von ca. 400.000 €, somit betragen die Eigenmittel 200.000 €. Die Mehrkosten in Höhe von 180.500 € sollen durch erhöhte Fördermittel in Höhe von 170.700 € und eine Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden.

Der Gemeinderat beschließt die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 9.800 € zur Deckung der Mehrausgaben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 26

Anfragen und Mitteilungen

-öffentlich-

Der Fördermittelbescheid für den Breitbandausbau ist in der Höhe, die im Haushalt geplant wurde, ausgereicht worden. Der Abruf der Mittel erfolgt.

Gemeinderat Koitek möchte auf Grund der knappen Entscheidung zu den Beschlüssen über die Auflösung der Trägerschaft der Kindertagesstätten mit dem ASB die persönliche Beteiligung nach § 38 ThürKO eines Gemeinderatsmitgliedes prüfen lassen.

Der Bürgermeister informiert, dass es im Vorfeld eine Prüfung gab hierzu liegt auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor. Der Hinweis ging auch an die Fraktionsvorsitzenden.

Vorige Woche war auf der Website des ASB das Gemeinderatsmitglied als stellvertretende Geschäftsführerin aufgeführt.

Dem Bürgermeister hat heute vor der Sitzung ein Schreiben des Gemeinderatsmitglieds erhalten, in welchem der ASB bescheinigt, dass weder im Innen- noch im Außenverhältnis für den ASB eine Vertretungsberechtigung besteht.

Das Gemeinderatsmitglied wurde in der heutigen Vorstandssitzung als stellvertretender Geschäftsführer abberufen wurde.

Gemeinderat Bielesch spricht an, dass die Wegeverbindung im Ortsteil Olbersleben zwischen einem privaten Grundstück und Richtung Sportplatz nicht mehr nutzbar ist.

Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass es eine Abstimmung zwischen dem Ortschaftsbürgermeister, Herrn Pekarek, und der betroffenen Person gibt