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Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Auszug aus der Niederschrift

der 33. Sitzung des Gemeinderates Buttstädt am 25.09.2023

- öffentlicher Teil -  —  Aktenzeichen:022.3

 — (ID: 051791)

Beginn:

19:00

Ende:

20.40

Ort:

Rathaus Buttstädt

Markt 1, 99628 Buttstädt

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Hendrik Blose

Cornelia Radke, Schriftführerin

T A G E S O R D N U N G

- öffentlicher Teil -

Beschluss-Nr.

1.

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

2.

Bürgerfrageviertelstunde

3.

Beratung und Beschlussfassung

über die Tagesordnung der 33. Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2023

GR 2023/33/600

4.

Beratung und Beschlussfassung

über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 32. Sitzung vom 29.08.2023

GR 2023/33/601

5.

Beratung und Beschlussfassung

über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2023 der Gemeinde Buttstädt

GR 2023/33/602

6.

Beratung und Beschlussfassung

über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

GR 2023/33/603

7.

Beratung und Beschlussfassung

über die Umschuldung eines kommunalen Kredites

GR 2023/33/604

8.

Beratung und Beschlussfassung

über die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche

GR 2023/33/605

9.

Anfragen und Mitteilungen

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

-öffentlich-

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortschaftsbürgermeister, Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung. Die Einladung ist allen Gemeinderäten form- und fristgerecht zugegangen. Es sind 17 ab 19.15 Uhr 19 Gemeinderäte anwesend. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Der Bürgermeister beglückwünscht Frau Patommel zum erfolgreichen Abschluss des Einführungslehrgangs für Standesbeamte an der Fachakademie und überreicht ihr die Bestellungsurkunde als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Buttstädt.

TOP 2

Bürgerfrageviertelstunde

-öffentlich-

Es gibt weder schriftliche noch mündliche Anfragen.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung

über die Tagesordnung der 33. Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/600

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Tagesordnung über seine 33. Sitzung ohne Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 17

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung

über den öffentlichen Teil der Niederschrift der 32. Sitzung vom 29.08.2023

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/601

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift der 32. Sitzung vom 29.08.2023 ohne Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 17

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 5

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung

über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2023 der Gemeinde Buttstädt

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/602

Der Nachtragshaushalt ist allen Gemeinderäten per Mail zugegangen. Die Eckdaten werden durch den Bürgermeister und die Kämmereileiterin erläutert und Anfragen beantwortet.

Der Gemeinderat Buttstädt beschließt nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt,

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.01.2022 (GVBl. S. 87) erlässt die Gemeinde Buttstädt folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht verändert.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht verändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.011.400,00 € um 34.000,00 € erhöht und damit auf 2.045.400,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Es gelten die beigefügten ausgewiesenen Deckungsringe 1 bis 21 des Verwaltungshaushaltes.

Die Ausgaben eines Unterabschnittes der Gruppen 93 bis 96 und 98 (Vermögenserwerb, Baumaßnahmen und Zuschüsse für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig.

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Buttstädt, den ...

Gemeinde Buttstädt

Blose

Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung

über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/603

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Gemeinde 2023.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung

über die Umschuldung eines kommunalen Kredites

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/604

Sachdarstellung:

Für die Umschuldung eines Darlehens wurde eine Ausschreibung zum 07.09.2023 durchgeführt. Es wurden vier Kreditinstitute angeschrieben, ein entsprechendes Angebot abzugeben.

Im Ergebnis der Ausschreibung ging die Thüringer Aufbaubank als günstigster Anbieter hervor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Aufnahme des Ratendarlehens zu den vorgenannten Bedingungen zuzustimmen

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung

über die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche

-öffentlich-

Beschluss-Nr.: GR 2023/33/605

Sachdarstellung:

Die Gemeinde Buttstädt als Straßenbaulastträger beabsichtigt gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) in der Fassung vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 489) die Einziehung von Teilen öffentlicher Verkehrsflächen.

Hierbei handelt es sich um eine Fläche von ca. 1.750 m² Straße „Vor dem Lohe“, aus dem Flurstück 1387/34, Flur 12 der Gemarkung Buttstädt.

Da der Teilbereich der Straße „Vor dem Lohe“ keine Verkehrsbedeutung mehr hat, beabsichtigt die Gemeinde Buttstädt die Teileinziehung der Verkehrsfläche.

Das Vorhaben wird gemäß § 8 Absatz 3 ThürStrG angezeigt, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Diese sind schriftlich an die Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt zu richten. Nach Ablauf von drei Monaten soll die vorgesehene Einziehung verfügt werden.

Der Gemeinderat Buttstädt beschließt die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

Zahl der Abstimmungsberechtigten: 19

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 9

Anfragen und Mitteilungen

-öffentlich-

Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Gemeinde aus Spendengeldern eine Bühne und 2 Hüpfburgen angeschafft hat.

Die Bühne hat eine Größe von 6 x 3 m. Sie kann durch die Gemeinde selbst und auch von den Vereinen der Landgemeinde, die Veranstaltungen in öffentlichem Interesse durchführen, genutzt werden.

Der Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich durch den Bauhof der Landgemeinde.

Die Hüpfburgen können durch die Kindereinrichtungen der Landgemeinde und auch von Vereinen der Landgemeinde für Veranstaltungen mit öffentlichem Interesse genutzt werden.

Ansprechpartnerin dafür ist Frau Deubler.

Gemeinderat Bielesch spricht an, dass die Blühwiese in Olbersleben immer noch steht und gepflegt werden müsste. Herr Nagel informiert, dass dafür der Bauhof zuständig ist und die Pflege Ende September/ Anfang Oktober erfolgen wird.

Auf Anfrage von Gemeinderat Schwartz zur Parksituation in der Brauereistraße und am Hospitalberg erläutert der Bürgermeister, dass durch das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen, auch am Wochenende, durchgeführt werden und Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Gemeinderat Dr. Röscher gibt den Hinweis einer Bürgerin weiter, die Nirmsdorfer Straße zum Radweg weiterzuentwickeln. Herr Blose selbst sieht den Weiterausbau im Rahmen des ländlichen Wegebaus als sinnvolle Idee. Er hatte diesbezüglich mit den Verantwortlichen der Landgemeinde Am Ettersberg Gespräche, die jedoch im Moment keine Möglichkeit der Weiterentwicklung auf ihrem Territorium sehen.

Frau Patommel wertet den Verkehrsfluss anhand der beiden Geschwindigkeitstafeln, die in Guthmannshausen und Olbersleben derzeit im Einsatz sind, aus. Für die Tafel in Guthmannshausen gab es 1000 € an Fördermitteln. Die Tafel aus Olbersleben wird demnächst auch in anderen Ortschaften zum Einsatz kommen.