Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:
| Hendrik Blose Bürgermeister | Cornelia Kitz Schriftführerin |
T A G E S O R D N U N G
- öffentlicher Teil
| Öffentlicher Teil | Beschluss- Nr. |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | - |
| 2. | Bürgerfrageviertelstunde | - |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der 3. Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024 | GR 2024/03/039 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 2. Sitzung des Gemeinderates vom 20.08.2024 | GR 2024/03/040 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt | GR 2024/03/041 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Buttstädt | GR 2024/03/042 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe "Umbau Kinderspielplatz zu einem Mehrgenerationenspielplatz OT Hardisleben" | GR 2024/03/043 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem AZV "Finne" (OT Eßleben-Teutleben) | GR 2024/03/044 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses HFA 2024/01/004 vom 13.08.2024 (Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe - Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach | GR 2024/03/045 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe (Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach) | GR 2024/03/046 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungsvereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer verbandseigenen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn Am Seifertsberg OT Großbrembach | GR 2024/03/047 |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 für den Gemeindewald | GR 2024/03/048 |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung "Radweg Teutleben" | GR 2024/03/049 |
| 14. | Weitere Vorgehensweise Kindertagesstätten |
|
| 14.1. | Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten - Handlungsfeld 1 (Investition in Beschattung/ Beschallung / Umbauarbeiten aufgrund gesetzlicher Anforderungen / Sicherheit + Sanierung der bestehenden Kitas und Herstellung der technischen Sicherheit und der gesetzlichen Anforderung vorrangig im Sanitärbereich | GR 2024/03/059 |
| 14.2. | Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten - Handlungsfeld 2 (Investitionen in die pädagogische Arbeit) | GR 2024/03/060 |
| 14.3. | Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten - Handlungsfeld 3, Kita Rudersdorf | GR 2024/03/061 |
| 15. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Feuerwehr-Pauschale | GR 2024/03/050 |
| 16. | Anfragen und Mitteilungen | - |
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Ladung und der Beschlussfähigkeit
-öffentlich-
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, von 21 sind 20 anwesend, die zahlreich erschienenen Gäste, Herrn Burghardt von der Thüringer Allgemeinen sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.
Die Einladung ist allen form- und fristgerecht zugestellt worden.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
TOP 2
Bürgerfrageviertelstunde
-öffentlich-
Es gibt eine Anfrage zur Gewässerpflege im Bereich der Ortschaft Guthmannshausen.
Der Bürgermeister führt aus, dass die vom GUV beauftragte Firma heute mit den Arbeiten begonnen hat.
Für das Jahr 2025 werden durch den Verband mehr finanzielle Mittel für die Gewässerunterhaltung eingeplant.
Eine weitere Anfrage gibt es zur Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außenbereich in der Ortschaft Olbersleben.
Es wird ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister, dem Ortschaftsbürgermeister und dem Leiter des Haupt- und Bauamtes vorgeschlagen.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die
Tagesordnung der 3. Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/039
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Tagesordnung der 3. Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024.
Es gibt folgende Änderungen und Ergänzungen:
Die Tagesordnung wird erweitert bzw. präzisiert
TOP 8 „Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem AZV "Finne" (OT Eßleben-Teutleben)“
TOP 9 „Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses HFA 2024/01/004 vom 13.08.2024 (Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe - Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach“
TOP 10 „Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe (Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach)“
TOP 11 „Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungsvereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer verbandseigenen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn Am Seifertsberg OT Großbrembach“
TOP 14.1 „Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten,
Handlungsfeld 1 (Investition in Beschattung/ Beschallung / Umbauarbeiten aufgrund gesetzlicher Anforderungen / Sicherheit + Sanierung der bestehenden Kitas und Herstellung der technischen Sicherheit und der gesetzlichen Anforderung vorrangig im Sanitärbereich)
TOP 14.2 „Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten -Handlungsfeld 2 (Investitionen in die pädagogische Arbeit)"
TOP 14.3 „Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten - Handlungsfeld 3, Kita Rudersdorf“
Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 2. Sitzung des Gemeinderates vom 20.08.2024
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/040
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Niederschrift, öffentlicher Teil, der 2. Sitzung des Gemeinderates vom 20.08.2024.
Es gibt keine Änderungen und Ergänzungen.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/041
Der Bürgermeister schlägt vor, im § 16 (Entschädigungen) den Ortschaftsbürgermeistern von Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Kleinbrembach, Hardisleben und Rudersdorf den möglichen Höchstbetrag als Aufwandsentschädigung zu gewähren.
Für die Ortschaftsbürgermeister von Buttstädt, Mannstedt, Guthmannshausen, Olbersleben und Großbrembach wird der derzeit festgesetzte Betrag als Aufwandsentschädigung beibehalten.
Die Vertreter der Ortschaftsbürgermeister erhalten künftig den möglichen Mindestbetrag.
Alle Beträge werden auf volle €-Beträge aufgerundet.
Die Entschädigung für die Wahlhelfer wird künftig 30,00 € betragen.
Der Gemeinderat spricht sich jeweils einstimmig für diesen Vorschlag aus.
Es wird die Streichung von § 9 Abs. 6 (Bewirtschaftung Ortschaftsbudget) gefordert, da diese Formulierung höherrangigem Recht zuwiderlaufe.
Um die Sache eindeutig zu klären, wird eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht erbeten.
Der Gemeinderat spricht sich mit 6 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen diese Forderung aus.
Die öffentlichen Bekanntmachungen (§ 17) erfolgen künftig nur noch auf der Homepage der Landgemeinde Buttstädt.
Veröffentlichungen im Amtsblatt oder im Schaukasten haben künftig lediglich informativen Charakter ohne rechtliche Bindung.
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Buttstädt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Buttstädt
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/042
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Buttstädt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe "Umbau Kinderspielplatz zu einem Mehrgenerationenspielplatz OT Hardisleben"
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/043
Sachdarstellung:
Der bestehende Spielplatz in Hardisleben soll zu einem Mehrgenerationenspielplatz erweitert und erneuert werden. Die Fläche liegt im östlichen Teil von Hardisleben am Aubergweg.
Vorgesehen ist ein Mehrgenerationenspielplatz der die Bedürfnisse von Menschen verschiedener Altersgruppen berücksichtigt. Die künftige Anlage soll einen großen Spielturm mit Kletter- und Rutschelement sowie einen Kletterparcours erhalten. Für den Kleinkinderbereich sind eine Federwippe und ein Sandkasten vorgesehen. Des Weiteren sollen ein Spieltisch und Fitnessgeräte aufgebaut werden, die von allen Generationen genutzt werden können.
Die Bauleistung würde gemäß Thüringer Vergabegesetz freihändig ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an fünf fachlich geeignete Unternehmen versandt, wobei vier Unternehmen ein Angebot abgaben.
Die Submission fand am 09.09.2024 um 10 Uhr statt.
Die sachliche und rechnerische Prüfung der Angebote wurde durch das Bauamt der Gemeinde Buttstädt durchgeführt.
Es wird vorgeschlagen, der Firma Tief- und Naturbau Jorcke, Schloßvippach, 99610 Sprötau, mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 196.001,06 € den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Tief- und Naturbau Jorcke, Schloßvippach, 99610 Sprötau, den Auftrag zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen des Umbaus des Spielplatzes zu einem Mehrgenerationenspielplatz im OT Hardisleben mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 196.001,06 € zu erteilen.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem AZV "Finne"
(OT Eßleben-Teutleben)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/044
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung eines Retentionsraums im Ortsteil Eßleben der Gemeinde Buttstädt und zum Ersatzneubau des Auslaufbauwerks des Teiches Hirtengasse/Bachgasse soll eine Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband „Finne“ getroffen werden. Die Gemeinde Buttstädt ist gemäß § 3 der Verbandssatzung Mitgliedsgemeinde des Abwasserzweckverbandes „Finne“ mit den Ortsteilen Buttstädt, Ellersleben, Eßleben/Teutleben, Guthmannshausen, Hardisleben, Mannstedt und Olbersleben. Der Verband betreibt in der Ortslage Eßleben ein Kanalsystem als Provisorium, welches gemäß dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept noch erneuert bzw. hergestellt werden soll. Der Verband hat die Aufgabe, für seine Mitgliedsgemeinden Abwasser abzunehmen. Der Verband ist nicht verpflichtet, sogenanntes Außenbereichswasser und/oder Quellwasser oder Fremdwasser in seine Einrichtung aufzunehmen. Nach dem als Anlage zur Zweckvereinbarung beigefügten Plan leitet die Gemeinde in das Kanalsystem in dem Ortsteil Eßleben Niederschlagswasser aus dem Außenbereich und Quellwasser ein. Eine Verpflichtung zur Aufnahme dieses Wassers besteht auf Seiten des Verbandes nicht; die Gemeinde hat selbst für die Ableitung zu sorgen, was mit erheblichen Investitionen der Gemeinde verbunden wäre.
Um eine Übergangslösung zu gewährleisten, soll die folgende Zweckvereinbarung in Gestalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages geschlossen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem AZV „Finne“ zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Außenbereich im Rahmen der Schaffung eines Retentionsraumes und des Ersatzneubaus eines Auslaufbauwerkes des Teiches Hirtengasse/Bachgasse im Ortsteil Eßleben.
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses HFA 2024/01/004 vom 13.08.2024
(Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe -
Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/045
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Aufhebung des Beschlusses HFA 2024/01/004 „Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe - Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach“ des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.08.2024.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
(Straßenbau Am Seifertsberg OT Großbrembach)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/046
Sachdarstellung:
Gemäß der Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband Scherkondetal ist die Gemeinde Buttstädt verpflichtet für die Straße „Am Seifertsberg“ in Großbrembach Straßenbaulastträgeranteil in Höhe von 9.533,00 € zu zahlen. Dies war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt, sodass eine überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung notwendig ist, dies soll über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.533,00 € für den Straßenbaulastträgeranteil „Am Seifertsberg“ in Großbrembach (6300-9830) durch eine Entnahme aus der Rücklage (9100-3100) zu finanzieren.
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungsvereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer verbandseigenen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn Am Seifertsberg OT Großbrembach
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/047
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die Verwaltungsvereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer verbandseigenen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn Am Seifertsberg OT Großbrembach.
TOP 12
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 für den Gemeindewald
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/048
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Buttstädt hat den Haushaltsplan 2025 für den Gemeindewald in seiner Sitzung am 10.09.2024 vorberaten und die Beschlussfassung empfohlen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den vorliegenden Haushaltsplan 2025 für den Gemeindewald.
Der Haushaltsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 13
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung "Radweg Teutleben"
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/049
Sachdarstellung:
Die Landgemeinde Buttstädt plant die Errichtung eines selbstständigen Rad-/Gehweges im Zuge der L1058. Der neue Rad- und Gehweg soll eine Anbindung an die bereits ausgebauten Radwege der Gemeinde Buttstädt darstellen. Die Errichtung soll auf Grundstücken in der Gemarkung Teutleben erfolgen.
Das Projekt wurde dem Gemeinderat vorgestellt und in den Nachtragshaushalt und den Finanzplan aufgenommen.
Hierzu hat die Gemeinde Ende März 2024 eine Anmeldung des Bedarfs auf Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) eingereicht. Hierzu wurde uns Anfang August mittgeteilt, dass es seitens des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr beabsichtigt ist, das Vorhaben zu fördern. Der entsprechende Antrag auf Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur (KVI) wird durch die Gemeinde beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bis Ende Dezember 2024 eingereicht. Um die Bauplanung weiter voranzutreiben und den Fördermittelantrag vorbereiten zu können, hat die Landgemeinde die Planungsleistung „Objektplanung, Leistungsphase 1 bis 9 nach HOAI“ ausgeschrieben. Zur Vergabe der Planungsleistungen wurde eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden drei Planungsbüros angeschrieben und aufgefordert, bis zum 28.08.2024 ein entsprechendes Honorarangebot abzugeben. Zum Abgabetermin am 28.08.2024, 10:00 Uhr, lagen zwei Angebote vor. Im Ergebnis der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung durch das Bauamt der Gemeinde Buttstädt wird vorgeschlagen, die Planungsleistung an das Planungsbüro IWST GmbH, Gustav-Weißkopf-Straße 3, 99092 Erfurt, mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 14.183,40 € für die Objektplanung zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise, zuerst wird lediglich Leistungsphase 1 bis 3 für die Beantragung der Fördermittel beauftragt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, dem Planungsbüro, IWST GmbH, Gustav-Weißkopf-Straße 3, 99092 Erfurt den Auftrag für die Objektplanung Leistungsphasen 1 bis 3 für die Errichtung des selbstständigen Rad-/Gehweges im Zuge der L1058 mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 5.021,72 € zu erteilen.
TOP 14
Weitere Vorgehensweise Kindertagesstätten
-öffentlich-
Sachdarstellung:
Zum 01.01.2024 hat die Gemeinde Buttstädt die Kindergärten wieder in die kommunale Trägerschaft übernommen.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren aus den §§ 45 bis 48 SGB VIII in Verbindung mit § 22 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz sowie § 9 ThürKigaG ergibt sich die Notwendigkeit der Betriebserlaubnisprüfung.
Die behördliche Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung für Kinder ist grundsätzlich erforderlich bei Trägerwechsel, Um-, Aus- oder Neubau, bei Standortwechsel, Nutzung eines Ausweichobjekts, Änderung des Aufnahmealters, Änderung der Kapazität und bei wesentlichen Änderungen der pädagogischen Konzeption.
Liegen derartige Veränderungen vor bzw. sind diese geplant, ist die Betriebsprüfung beim TMBJS zu beantragen. In der Antragsstellung sind detailliert Angaben zum Träger, zur betreffenden Kindertageseinrichtung, zum Gebäude der Einrichtung, zu den Öffnungszeiten, zum Personal und zur Personalausstattung sowie zur baulichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu treffen. Die letzten beiden Punkte schließen die obligatorische Begehung durch die Fachämter (Gesundheitsamt, Lebensmittelveterinäramt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Unfallkasse, Wasserbeprobung) ein.
Diese Betriebsprüfung wurde im Mai 2024 mit dem TMBJS und dem Jugendamt des Landkreises Sömmerda in allen 7 Einrichtungen durchgeführt. Weiterhin haben Begehungen mit dem Lebensmittel- und Veterinäramt, dem Gesundheitsamt, dem Brand- und Katastrophenschutz und der Unfallkasse stattgefunden.
Hierzu sind folgende Ergebnis je Kita zusammengefasst:
1. Kita Buttstädt
| - | Außenbereich Fallschutz Ebenheit herstellen / Einfriedung | 2 TEUR |
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 5 TEUR |
| - | Möbel / Ausstattung | 5 TEUR |
| - | Instandsetzung Rettungstreppe zweiter Zugang | offen |
| - | Blitzschutzanlage prüfen | 1 TEUR |
| - | Schallschutz in den Gruppenräumen und sonstigen Räumen | offen |
| - | Baumkontrolle | laufend |
| - | Wartung Brandschutztüren / Brandmeldezentrale / Rauchmelder technische Anlagen | laufend |
| Gesamt ca. — 15 TEUR | ||
2. Kita Guthmannshausen
(Besonderheit: Kita steht nicht im Eigentum der Gemeinde)
| - | Wartung Blitzschutzanlage | 1 TEUR |
| - | Herstellung Sanitärbereiche | |
| U3 Bereich: Dusche Aufstiegshilfe, Sichtschutz Fenster Folierung, Spiegel ersetzen, Spritzschutz Windelspüle, Abflussrohre überprüfen ev. neu, Stopper Schamtür zur Wand, Schamwand befestigen, Wickelkommode Treppe sichern | |
| Ü3 Bereich: Spiegel, Wasserhähne, Abflussrohre erneuern, Waschbecken und Toiletten den Körpergrößen der Kinder anpassen, Erzieherwaschbecken in der Nähe der Wickelkommode | 40 TEUR |
| - | Brandschutzordnung und Flucht-/Rettungsplan erstellen, Fluchtwegebeschilderung, Abklärung Nutzung Fluchtweg über Kinderküche über Grundstück ASB? | 5 TEUR |
| - | Ausstattung Möbel | 7 TEUR |
| - | Schallschutz Gruppenräume | 10 TEUR |
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 1 TEUR |
| - | Außenbereich Fallschutz Schaukel/ Wipptier/ Spielgeräte/ Kletterbaum ertüchtigen und erkennbar abbilden, Zaun Kletterbaum sanierungsbedürftig, Sonnensegel Sandkasten ersetzen, Holzauto Splitterstellen abschleifen, Sprossen tauschen (sofort), Spielgerät Netz tauschen, Fundamente prüfen, mittelfristig neues Spielgerät, Sandtausch, Schaukel Schaukelhaken austauschen, Kletterbaum Holzschnitzel als Fallschutz, Holzhaus Erdloch auffüllen | 6 TEUR |
| - | Terrasse neu pflastern | 4 TEUR |
| - | Außenbeschattung | 10 TEUR |
| Gesamt geschätzt ca. — 90 TEUR Brutto | ||
3. Kita Olbersleben
| - | Blitzschutzanlage | 1 TEUR |
| - | Baumkontrolle | laufend |
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 1 TEUR |
| - | Möbel und Ausstattung | 5 TEUR |
| Gesamt ca. — 7 TEUR Brutto | ||
4. Kita Hardisleben
| - | Blitzschutzanlage | 1 TEUR |
| - | Wartung technische Anlagen | 2 TEUR |
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 2 TEUR |
| - | Ausstattung und Möbel | 3 TEUR |
| - | Außenverschattung -Außenjalousinen | 4 TEUR |
| - | Schallschutz Gruppenräume | 10 TEUR |
| - | Feuchtigkeit Dach | 2,5 TEUR |
| Gesamt ca. — 25 TEUR Brutto | ||
5. Kita Großbrembach
| - | Blitzschutzanlage | 3 TEUR |
| - | Wartung technische Anlagen | 3 TEUR |
| - | Sanitärbereiche | |
| Komplettsanierung, Ausarbeitung eines neuen Sanitärkonzeptes | 35 TEUR |
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 2 TEUR |
| - | Schallschutz | 7 TEUR |
| - | Außenverschattung | 5 TEUR |
| - | Sonnensegel Sandkasten | 5 TEUR |
| - | Einfriedung erneuern | 8 TEUR |
| - | Terrasse neu pflastern | 2,5 TEUR |
| - | Baumkontrolle | laufend |
| - | Möbel und Ausstattung | 10 TEUR |
| Gesamt ca. — 90 TEUR Brutto | ||
6. Kita Mannstedt
| - | Innenbereich Sicherheit Kinder / Sanitär / Brühschutz Heizung | 2 TEUR |
| - | Sanitärbereich Herstellung Schambereich | 10 TEUR |
| - | Schallschutz | 10 TEUR |
| - | Zaun zweiter Rettungsweg | 5 TEUR |
| - | Baumkontrolle | laufend |
| - | Fahrzeugschuppen / Keller sanieren und arbeistsicher | offen |
| - | Brandschutz / Rauchmelder Büro / Fluchttürsteuerung | offen |
| - | Möbel und Ausstattung | 5 TEUR |
| Gesamt ca. — 50 TEUR brutto | ||
7. Kita Rudersdorf
TOP 14.1
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten -
Handlungsfeld 1
(Investition in Beschattung/ Beschallung / Umbauarbeiten aufgrund gesetzlicher Anforderungen / Sicherheit + Sanierung der bestehenden Kitas und Herstellung der technischen Sicherheit und der gesetzlichen Anforderung vorrangig im Sanitärbereich)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/059
Sachdarstellung:
siehe TOP 14
Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Kitas im Handlungsfeld 1 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 200 TEUR zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen 100 TEUR als außerplanmäßige Ausgabe in 2024 und weitere 100 TEUR in 2025 als Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 zur Verfügung gestellt werden. Die außerplanmäßigen Mittel in 2024 von 100 TEUR sollen aus der Rücklage entnommen werden.
TOP 14.2
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten -
Handlungsfeld 2
(Investitionen in die pädagogische Arbeit)
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/060
Sachdarstellung:
siehe Sachdarstellung TOP 14.
Der Gemeinderat beschließt für die Investition in die pädagogische Arbeit der Kitas im Handlungsfeld 2 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 100 TEUR zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen 50 TEUR als außerplanmäßige Ausgabe in 2024 und weitere 50 TEUR in 2025 als Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 zur Verfügung gestellt werden. Die außerplanmäßigen Mittel in 2024 von 50 TEUR sollen aus der Rücklage entnommen werden.
TOP 14.3
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Kindertagesstätten -
Handlungsfeld 3, Kita Rudersdorf
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/061
Sachdarstellung:
siehe Sachdarstellung TOP 14.
| 3.1 | Der Gemeinderat bekennt sich zur Kita Rudersdorf und beabsichtigt keine Schließung der Einrichtung. |
| 3.2. | Um eine zukunftsfähige Entscheidung zur Sanierung der Einrichtung treffen zu können, wird der Bürgermeister beauftragt, eine Variantenuntersuchung für den Standort Rudersdorf gemäß Sachdarstellung durchzuführen. Hierfür stellt der Gemeinderat Planungsmittel in Höhe von TEUR 30 zur Verfügung. Die außerplanmäßigen Mittel in 2024 von 30 TEUR sollen aus der Rücklage entnommen werden. |
TOP 15
Beratung und Beschlussfassung
über die Vergabe der Feuerwehr-Pauschale
-öffentlich-
Beschluss-Nr.: GR 2024/03/050
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Buttstädt erhält für das Jahr 2024 eine Feuerwehrpauschale in Höhe von 49.200 €. Davon soll der Großteil für Schutzbekleidung verwendet werden. Ausgeschrieben waren je 35 Überhosen und Überjacken, 32 Jacken und Bundhosen und 40 Paar Feuerwehrhandschuhe. Es wurden vier Anbieter angeschrieben. Davon haben zwei Anbieter ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH aus Günthersleben abgegeben. Die Angebotshöhe beläuft sich auf 36.964,14 €.
Die Gemeinde Buttstädt schlägt vor, den Auftrag an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH zu vergeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt, den Auftrag zur Beschaffung von Schutzkleidung für die Feuerwehr an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH aus Günthersleben mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.964,14 € zu vergeben.
TOP 16
Anfragen und Mitteilungen
-öffentlich-
Ende August hat die Inbetriebnahme der Schulgasse im Ortsteil Guthmannshausen stattgefunden.
Für den Bau neuer Umkleidekabinen auf dem Sportplatz in Buttstädt ist der erste Teilbetrag Fördermittel in Höhe von 185.000 € eingegangen.
Derzeit findet ein europaweites Planerauswahlverfahren statt.
Der Landgemeinde Buttstädt wurde der Thüringer Naturschutzpreis verliehen. Herr Hempfe vom Bauamt der Landgemeinde hat maßgeblich bei der Bewerbung und Umsetzung mitgewirkt.
Für das Preisgeld, dessen Höhe momentan noch ungewiss ist, soll ein Ideenwettbewerb in den Ortsteilen und Kindertagesstätten der LG Buttstädt angeregt werden.
Am 20.09.2024 findet im Buttstädter Freibad das Stöpselfest statt.
Der Bürgermeister dankt allen, die bei der erfolgreichen Betreibung des Schwimmbades beteiligt waren.
Der Burschenverein Guthmannshausen plant für den 21.09.2024 ein Spielplatzfest mit der Einweihung des neuen Spielgerätes.
Für den Aufbau dieser Turmkombination geht ein Lob an den Bauhof.
Die Gründung einer Wasserwehr wird angemahnt.
Der Bürgermeister wird sich dieses Themas, welches aus Zeitgründen bisher nicht bearbeitet wurde, annehmen.
Die Parksituation und die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Scheltgasse in Buttstädt werden angesprochen.
Das Problem ist bekannt, es wird derzeit nach Lösungen gesucht.