Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 S. 1 und 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Stadt Bad Berka folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird
| a) | im VERWALTUNGSHAUHALT | |
| in den Einnahmen auf | 18.012.000,00 EUR |
| in den Ausgaben auf | 18.012.000,00 EUR |
| b) | im VERMÖGENSHAUSHALT | |
| in den Einnahmen auf | 6.148.100,00 EUR |
| in den Ausgaben auf | 6.148.100,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
| 1) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. |
| 2) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen sind nicht vorgesehen. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
| 1) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.824.650,00 EUR festgesetzt. |
| 2) | Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1) | für die GRUNDSTEUER | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 358 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 430 v. H. |
| 2) | für die GEWERBESTEUER auf
| 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
| 1) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt. |
| 2) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
In-Kraft-Treten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Bad Berka, den 10.12.2024
Stadt Bad Berka
Michael Jahn
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese hat einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugestimmt.
Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 07.02.2025 in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, Zimmer R 202 (Finanzen: Haushalt/Finanzierung) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Bad Berka, den 10.01.2025
Stadt Bad Berka
gez. Michael Jahn
Bürgermeister