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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 S. 1 und 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Stadt Bad Berka folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird

a)

im VERWALTUNGSHAUHALT

in den Einnahmen auf

18.012.000,00 EUR

in den Ausgaben auf

18.012.000,00 EUR

b)

im VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen auf

6.148.100,00 EUR

in den Ausgaben auf

6.148.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

1)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

2)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

1)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.824.650,00 EUR festgesetzt.

2)

Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)

für die GRUNDSTEUER

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf

358 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

430 v. H.

2)

für die GEWERBESTEUER auf

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Stellenplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Bad Berka, den 10.12.2024

Stadt Bad Berka

Michael Jahn

Bürgermeister  —  Siegel

Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese hat einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugestimmt.

Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 07.02.2025 in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, Zimmer R 202 (Finanzen: Haushalt/Finanzierung) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Bad Berka, den 10.01.2025

Stadt Bad Berka

gez. Michael Jahn

Bürgermeister