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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Sehr geehrte Steuerzahler,

wir möchten Sie auf den in Kürze anstehenden Steuertermin,

15.02.2025, aufmerksam machen.

Zur Zahlung werden fällig:

Gewerbesteuer

Erbbauzins

Die Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 2025 werden nach Veröffentlichung dieses Amtsblattes versendet. Die Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat(e) (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.

Bei Überweisungen geben Sie bitte das Kassenzeichen an.

Bankverbindung der Stadtverwaltung Bad Berka:

Sparkasse Mittelthüringen: IBAN DE65 8205 1000 0410 0001 16

Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden. Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträge maßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestellten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse zur Verfügung (Telefon: 036458 55133 oder 55134, E-Mail-Adresse: stadtkasse@bad-berka.de).