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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Auslegung der Unterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Dezember 2025 fanden die Bürgerinformationsveranstaltungen zur Kommunalen Wärmeplanung im Zeughaus statt.

Die Unterlagen sind nun auf der Stadtseite veröffentlicht, werden aber parallel noch im Rathaus ausgelegt.

Die Auslegung findet vom 26.01.2026 bis 20.02.2026 statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen während folgender Zeiten im Rathaus einzusehen:

Montag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauamtsmitarbeiter/innen.

Zu den Inhalten

Aufbauend auf einer umfangreichen Analyse wurde für alle Ortsteile geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, zentrale Lösungen anzubieten und vorzusehen bzw. die Notwendigkeit besteht, die Untersuchungen diesbezüglich noch zu vertiefen.

Im Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung muss festgestellt werden, dass nur für einige Bereiche in Bad Berka und in Tannroda zentrale Lösungen denkbar sind und wohl die meisten Versorgungen dezentral erfolgen müssen.

Die Möglichkeiten sind in den ausliegenden und veröffentlichten Unterlagen dargestellt.

Das bedeutet also, dass die meisten Eigentümer eigenständig Lösungen entwickeln müssen. Und zum Großteil, so wurde es von unseren Beratern kommuniziert, werden wohl Wärmepumpen zum Einsatz kommen.

Schlussfolgerung

Die Kommunale Wärmeplanung dient der langfristigen Entwicklung und Planung. Sie sind nicht zum sofortigen Handeln gezwungen und sollten in Ruhe eine Änderung prüfen.

Sollten Sie sich künftig für eine Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpe entscheiden, ist Folgendes zu beachten:

-

Das Aufstellen einer Wärmepumpe im öffentlichen Raum bzw. eine Überbauung öffentlicher Räume ist nicht gestattet. Das heißt, dass Sie eine Wärmepumpe nicht einfach in den öffentlichen Raum an die Hauswand (Grenzbebauung) hängen dürfen.

-

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Wärmepumpen sind in der Regel so konstruiert, dass die zulässigen Lärmpegel eingehalten werden. Dennoch arbeiten die Geräte nicht vollständig geräuschlos und können zudem als optisch störend empfunden werden. Daher ist es sinnvoll, den geplanten Standort frühzeitig mit den Nachbarn abzustimmen.

Besondere Anforderungen und Regelungen zu Sanierungsgebieten, Denkmalschutzbereichen, Denkmale, Gestaltungssatzungen sind zu beachten.

In der Regel ist in diesen Gebieten der Standort rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Sanierungsträger, der Stadt oder/ und der Denkmalbehörde abzustimmen, damit es im Nachgang zu keinen Rückbaunotwendigkeiten kommt. Das Sanierungsrecht, das Denkmalrecht und die Gestaltungssatzung sind einzuhalten.

Bad Berka, 23.01.2026

gez. Michael Jahn

Bürgermeister