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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), und des § 29 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka (Neubeschluss am 24.11.2025) hat der Stadtrat der Stadt Bad Berka in der Sitzung vom 24.11.2025 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile beschlossen:

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile vom 06.05.2019 in der Fassung der Ersten Änderung vom 08.12.2022

wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Das Gebührenverzeichnis gemäß § 5 der Satzung erhält folgende neue Fassung:

*Umsatzsteuerpflichtige Gebührentatbestände (§ 2 b UStG)

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 04.12.2025

gez. Michael Jahn  —  (Siegel)

Bürgermeister

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 04.12.2025