Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 08.12.2025 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen.
Artikel 1
Die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Bad Berka vom 29.05.2001, in Kraft getreten am 08.07.2001 und die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Bad Berka vom 29.05.2001, in Kraft getreten am 08.07.2001 werden zum Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Aufhebungssatzung aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Bad Berka
Bad Berka, 15.12.2025
Michael Jahn
Bürgermeister — Siegel
Hinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.