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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Stadt Bad Berka

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurf 2. Änderung Flächennutzungsplan Bad Berka

1. Anlass der Planung:

Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat am 08.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Dieser wird nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.

Für den Planbereich ist der Entwurf vom November 2025 maßgebend.

Die Stadt Bad Berka verfügt über einen im Jahr 2017 genehmigten Flächennutzungsplan.

Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Jahr 2023 genehmigt (Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „In der Unteraue“ für ein Sondergebiet Photovoltaik nördlich der Ortslage Tannroda auf einer Teilfläche der ehemaligen Papierfabrik).

Durch die bis zum heutigen Tag erfolgte städtebauliche Entwicklung sowie die damit verbundenen Entwicklungsabsichten macht sich eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

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Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben zu schaffen sowie bereits vorhandene Nutzungen klarzustellen; betroffen sind 6 Teilbereiche

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Es sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.

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Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in Teilbereichen der Gemarkung der Stadt Bad Berka vorbereitet werden.

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Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

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Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.

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Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt Bad Berka berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.

2. Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Teilbereiche der Stadt Bad Berka.

Teilbereich 1 Sondergebiet „Sophienheilstätte“ im OT München

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Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet Veranstaltung, Tourismus, Erlebnisgastronomie und Beherbergung

-> künftige Flächennutzung

Teilbereich 2 Fläche für Gemeinbedarf im OT Gutendorf

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Änderung von Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz in eine Fläche für Gemeinbedarf für die Feuerwehr.

-> zukünftige Flächennutzung

Teilbereich 3 Wohnbaufläche „An der Trift“ OT Meckfeld

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Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche, teilweise gemäß tatsächlicher Nutzung

-> zukünftige Flächennutzung und Klarstellung der tatsächlichen Flächennutzung

Teilbereich 4 Sondergebiet Freizeit, Erholung und Beherbergung Trebestraße, Bad Berka

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Änderung Grünfläche in ein Sondergebiet für Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Beherbergung Trebestraße, Bad Berka, Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen

-> zukünftige Flächennutzung

Teilbereich 5 Wohnbaufläche Herderstraße, Bad Berka

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Änderung Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche

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Änderung einer Wohnbaufläche gemäß tatsächlicher Nutzung

-> Klarstellung der tatsächlichen Flächennutzung

Teilbereich 6 Gemischte Baufläche „Johann-Scholz-Straße“, Bad Berka

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Änderung der von der Genehmigung ausgenommenen Fläche (Teil des Gewerbegebietes) in gemischte Baufläche

-> Anpassung der Darstellung an die bestehende Nutzung

Lage der durch die 1. Änderung betroffenen Flächen:

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 6 Teilflächen der 2. FNP-Änderung ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen (unmaßstäbliche Darstellung)

Teilbereich 1:

Teilbereiche 2 und 3:

Teilbereiche 4 und 5:

Teilbereich 6:

3. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, (Stand November 2025) wird

vom 26.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026

auf der Website der Stadt Bad Berka

https://www.bad-berka.de/wirtschaft/aktuell/oeffentliche-bekanntmachungen/

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka während folgender Zeiten:

Montag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch per Mail, aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Mail-Adresse für elektronische Stellungnahmen:

bauamt@bad-berka.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

4. Umweltprüfung

Das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren und wird nun mit veröffentlicht.

5. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht

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umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit.

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Umweltbericht

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Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/Fachgesetzen

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Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche

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Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich

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Aussagen zum Monitoring

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf (Stand Dezember 2024) der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Berka innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:

Thüringer Landesverwaltungsamt

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Teilbereich 1: Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung im Umfeld, denkmalgeschützte Gebäude

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Teilbereich 2: Lage im Landschaftsschutzgebiet

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Teilbereich 3: gemeindlicher Bedarf für Wohnbaufläche nachzuweisen

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Teilbereich 4: Vorranggebiet Hochwasserschutz im Umfeld, Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse und Lage im Risikogebiet zu prüfen

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Ausgleichsflächenkonzept im rechtskräftigen FNP hinsichtlich noch erforderlicher Maßnahmen zu prüfen

Landratsamt Weimarer Land

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Teilbereich 1: Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung, negative Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiet im Umfeld, denkmalgeschützte ehemaligen Sophienheilstätte mit Erhaltungspflicht, Überprägung des Landschaftsbildes, Artenschutz (streng geschützte Fledermäuse), Neuversiegelung, erhebliches Konfliktpotenzial durch Lärmemissionen der geplanten Nutzung auf umgebende Wohnbebauung, Brandschutz, Löschwasserversorgung

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Teilbereich 2: landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis (Lage im Landschaftsschutzgebiet) sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung liegen vor

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Teilbereich 3: Lage im Landschaftsschutzgebiet, landschaftsbildprägende Hausgärten, Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, ortsteilbezogener Bedarf für Wohnbaufläche nachzuweisen

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Teilbereich 4: Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, erhebliches Konfliktpotenzial durch Lärmemissionen der geplanten Nutzung auf umgebende Wohnbebauung möglich (Lärmemissionsprognose bei Nutzungsänderungsantrag), Lage in Schutzzone III mehrerer Trinkwassergewinnungsanlagen sowie der Heilquelle Bad Berka, südlichster Teil liegt in Schutzzone II eines Trinkwasserbrunnens (Verzicht auf Planung von Gebäuden in diesem Bereich)

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Teilbereich 4: Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, erhebliches Konfliktpotenzial durch Lärmemissionen der geplanten Nutzung auf umgebende Wohnbebauung möglich (Lärmemissionsprognose bei Nutzungsänderungsantrag), Lage in Schutzzone III mehrerer Trinkwassergewinnungsanlagen sowie der Heilquelle Bad Berka, südlichster Teil liegt in Schutzzone II eines Trinkwasserbrunnens (Verzicht auf Planung von Gebäuden in diesem Bereich)

Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

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Teilbereich 1: Lage in Wasserschutzzone III eines Wasserschutzgebietes

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Teilbereich 2: Lage im Landschaftsschutzgebiet

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Teilbereich 3: Lage im Landschaftsschutzgebiet

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Teilbereich 4: Nähe zur Ilm (Gewässer 1. Ordnung), Überschneidung mit dem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Gewässerrandstreifen zu beachten, Lage in Schutzzone II und III des Wasserschutzgebietes sowie der Heilquelle Bad Berka

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Teilbereich 5: Lage in Wasserschutzzone III eines Wasserschutzgebietes

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Teilbereich 6: Lage außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten

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Überschwemmungsgebiet der Ilm

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ortsnahe Versickerung von Regenwasser

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Beeinträchtigung von Deponien durch Änderungsbereiche ausgeschlossen

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Subrosionserscheinungen wie Erdfälle oder Senkungen möglich, derzeit keine erfasst / bekannt

Thüringer Forstamt Bad Berka

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Teilbereich 1: Lage am südwestlichen Rand des Waldgebiets Harth, ehemaligen Parkanlage der Sophienheilstätte hat bereits rechtliche Waldeigenschaft i.S. § 2 ThürWaldG (Buchenmischbestand südwestlich des Klinikgebäudes, Laubmischwaldbestand im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs), Mindestabstand zu Waldflächen von 30 m, sensibler Landschaftsraum

Deutsche Bahn AG DB Immobilien

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Hinweis auf Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall usw.) durch Eisenbahnbetrieb und Erhaltung der Bahnanlagen

Wasserversorgungszweckverband Weimar

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Wasserschutzgebiete

Gewässerunterhaltungsverband Untere Ilm

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Schutz- und Pufferzonen zu Gewässern einzuhalten

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Hochwasserschutz, Strakregenereignisse

BUND Thüringen e.V.

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Teilbereich 1: Sukzessionsflächen nördl. der ehem. Sophienheilstätte, Verzicht auf weitere Bebauung

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Teilbereich 3: Flächenversiegelung durch prognostizierten Wohnbauflächenbedarf

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Teilbereich 4: sensibler Bereich der Gehölzstrukturen um die Ilm, Neuversieglungen in Randbereichen von Siedlungen

Kulturbund e. V.

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Teilbereich 2: Lage im Landschaftsschutzgebiet, Ausgleichsmaßnahmen

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Teilbereich 3: Lage im Landschaftsschutzgebiet, Ausgleichsmaßnahmen

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Teilbereich 2: Lage im Landschaftsschutzgebiet, Ausgleichsmaßnahmen

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Teilbereich 3: Lage im Landschaftsschutzgebiet, Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Thüringen e.V.

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Teilbereich 1: denkmalgeschützte Sophienheilstätte, Landschaftsschutzgebiet im Umfeld, Schutzgebiets- und Waldgrenzen, Mindestabstand zu Waldflächen von 30 m

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Teilbereich 3: Lage im Landschaftsschutzgebiet

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Teilbereich 4: Ilm und festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Umfeld, Extremwetterereignisse wie Starkregen und folgendem Hochwasser, Ausgleichsfläche für andere kompensationspflichtige Vorhaben

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.

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Teilbereich 5: Pflanzung von Laubbäumen empfohlen

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sparsamer Umgang mit Boden (geringe Versiegelung)

Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V.

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sorgfältiger Umgang mit Schutzgütern Pflanzen und biologische Vielfalt

NABU Thüringen e.V.

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Teilbereich 1: natursensibles Gebiet, vorkommende Tiergruppen wahrscheinlich Amphibien (Winterquartiere), Reptilien, Vögel, Fledermäuse (Gebäudeabbruch!, Baumhöhlen)

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

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Teilbereich 1: sensibler Bereich am Waldrand

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Teilbereich 4: sensibler Bereich Nähe zur Ilmaue (insbesondere betriebsbedingte Störungen zur Nachtzeit durch geplante Nutzung)

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Auswirkungen auf biologische Vielfalt (Flächeninanspruchnahme, Neuversiegelung)

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Vorschlag Dachbegrünung der Tiny-Häuser mit insektenfreundlicher Blühmischung

Öffentlichkeit A

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Teilbereich 1: sensibler Bereich am Waldrand

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Teilbereich 4: sensibler Bereich Nähe zur Ilmaue (insbesondere betriebsbedingte Störungen zur Nachtzeit durch geplante Nutzung)

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Auswirkungen auf biologische Vielfalt (Flächeninanspruchnahme, Neuversiegelung)

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Vorschlag Dachbegrünung der Tiny-Häuser mit insekten-freundlicher Blühmischung

6. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Bad Berka, den 23.01.2026

gez. Michael Jahn

Bürgermeister