Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Verwaltungsvorschrift der Stadt Bad Berka vom 16.12.2025

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in den nachfolgend genannten Verfahren bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden:

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 01. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Bad Berka, 16.12.2025

Stadt Bad Berka

gez. Michael Jahn

Bürgermeister  —  -Siegel-