Die Städte und Gemeinden sind auf Grund der EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) aufgefordert, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Straßen mit einer Belegung von über 6 Mio. Fahrzeuge/ Jahr (ca. 16.440 Kfz/24 h) aufzustellen.
In Bad Berka betrifft das die Landesstraße L1053 von Weimar kommend und in Folge die Bundesstraße B 85 bis zur Kreuzung Tannrodaer Straße. Ebenso werden die Auswirkungen der Autobahn untersucht.
Die Untersuchungen wurden 2022 beauftragt. Die Veröffentlichung der Lärmkartierung erfolgte im Amtsblatt Ende April 2023. Alle Bürger hatten die Möglichkeit, die Unterlagen zu sichten und Hinweise zu geben.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024 im Flur vor dem Bauamt der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka während folgender Zeiten
| Montag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per Mail an bauamt@bad-berka.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Relevant für Bad Berka sind letztendlich die Verkehrsmengen auf der Bundesstraße im Bereich der Altstadt. Für diesen Bereich werden Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen.
Kurz zusammengefasst ergibt sich folgender Lösungsansatz:
| - | Reduzierung der Geschwindigkeit auf max. 30 km/h sowohl am Tage als auch in der Nacht |
| - | Einbau eines lärmmindernden Belags, also eines offenporigen Asphalts, der die Fahrgeräusche reduziert |
| - | passiver Schallschutz an den Gebäuden |
In dem Konzept sind zudem z.B. die rechtlichen Grundlagen aufgeführt und ebenso die Betroffenheiten dargestellt.
gez. Michael Jahn
Bürgermeister