Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 22.09.2025 die folgende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 24.06.2019 beschlossen.
Die Hauptsatzung der Stadt Bad Berka vom 24.06.2019
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| Ausfertigung | Veröffentlichung | Inkrafttreten |
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| Amtsblatt-Nr. | |
| Satzung | 24.06.2019 | 08/2019 | 31.08.2019 |
| Erste Änderungssatzung | 09.08.2022 | 08/2022 | 03.09.2022 |
| Zweite Änderungssatzung | 23.01.2024 | 02/2024 | 24.02.2024 |
wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 3 Absatz 4 Buchst. h)
entfällt
Buchst. i) wird zu h)
Buchst. j) wird zu i)
Artikel 2
§ 6 erhält folgende Fassung
(1) Den Vorsitz im Stadtrat führt ein gewähltes Stadtratsmitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. Der Stadtrat wählt den Vorsitzenden und einen Vertreter aus seiner Mitte.
(2) Sind Vorsitzender und Stellvertreter verhindert, führt der Bürgermeister den Vorsitz, im Falle seiner Verhinderung übernehmen die Beigeordneten in ihrer Reihenfolge.
Artikel 3
§ 12 Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Bad Berka erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite „www.bad-berka.de“. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung kostenfrei einsehbar. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden Satzungen zusätzlich zur Information im Amtsblatt abgedruckt.
(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen Bekanntmachungen nach § 3 Absatz 2 Satz 4 Baugesetzbuch (Bauleitpläne) im Amtsblatt. Dieses trägt den Namen „Amtsblatt der Stadt Bad Berka“.
(3) § 12 Absatz 2 wird zu § 12 Absatz 3
(4) § 12 Absatz 3 wird zu § 12 Absatz 4
(5) § 12 Absatz 4 wird zu § 12 Absatz 5
(6) § 12 Absatz 5 wird zu § 12 Absatz 6
Artikel 4
§ 12 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(4) Alle Bekanntmachungen, die für die Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen) zutreffend sind, erfolgen ausschließlich in einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Stadt Bad Berka. Diese trägt den Namen: www.wahlen.bad-berka.de.
Zu Informationszwecken werden Bekanntmachungshinweise zusätzlich in den Verkündungstafeln nach Absatz 2 veröffentlicht und die Bekanntmachungstexte in Papierform zur Einsichtnahme im Rathaus ausgelegt.
Artikel 5
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Bad Berka
Bad Berka, 30.09.2025
Michael Jahn
Bürgermeister — Siegel
Hinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.