Der Winterdienst der Stadt Bad Berka wird durch die Bediensteten des städtischen Bauhofes und der TSI GmbH Gelmeroda durchgeführt. Aus diesem Anlass wurde ein Räumplan festgelegt.
Der Bauhofleiter ist für den funktionierenden Ablauf des Winterdienstes verantwortlich. Er hat sich für den reibungslosen Ablauf der Räum- und Streuarbeiten einzusetzen.
Anregungen oder auf der Grundlage dieses Planes begründete Beschwerden über ungenügende Räum- und Streuarbeiten sind an folgende Ansprechpartner zu richten: während der allgemeinen Dienstzeiten an die Stadtverwaltung im Rathaus, Tel.: 036458 550 oder Bauhof, Tel.: 036458 55161.
Die Räumpflicht richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Streupflicht besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht sie nur an gefährlichen Stellen. Alle Winterdienstmaßnahmen müssen nur zur Sicherung des Tagesverkehrs durchgeführt werden. Sie werden ggf. so oft wie nötig wiederholt. Eine Ausnahme bildet die Zufahrt zur Zentralklinik, allerdings nur zur Absicherung notwendiger Rettungsdienste.
Die Räum- und Streupflicht beginnt grundsätzlich vor dem Einsetzen des Haupt- und Berufsverkehrs und dauert an bis zum Ende des allgemeinen Tagesverkehrs, d.h. der Fahr- und Gehverkehr im Winter muss während der Zeit des allgemeinen Tagesverkehrs, das ist in der Regel zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, gesichert sein. Die Rechtsprechung fordert, dass Winterdienstmaßnahmen so zeitig begonnen werden, dass diejenigen Stellen, an denen eine Streupflicht besteht, zu Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs bestreut sind. Nur sofern es sich um unwichtige Stellen handelt oder durch extreme Witterungsverhältnisse Verzögerungen auftreten, ist auch ein späterer Einsatz gerechtfertigt. Aus diesem Grund wird der Winterdienst von den dafür eingesetzten Personen mit den Räumfahrzeugen ab 4:00 Uhr aufgenommen.
Räumplan für den Winterdienst 2023/2024 der kommunalen Straßen, Wege und Plätze
| 1. | Die Haupträum- und Streuarbeiten auf den kommunalen Wegen und Plätzen sowie die Gehwegräumpflichten vor kommunalen Grundstücken werden von den drei kommunalen Winterdienstfahrzeugen ausgeführt. Die jeweiligen Fahrer der Räumfahrzeuge sind im gesonderten Winterdienstbereitschaftsplan festgelegt. Der Winterdienst auf den Ortsdurchfahrtsstraßen in den Ortsteilen Meckfeld und Gutendorf und auf der Ortsverbindung Tannroda - Kottendorf wird von der TSI GmbH mit eigener Maschine durchgeführt. |
| 2. | Der Räum- und Streuablauf wird wie folgt festgelegt: |
Tour 1, Kennzeichen AP-BB 15, Typ Fendt 516; AP-BB 22 LKW MAN
Kategorie 1:
Adolf-Brütt-Str., Robert-Koch-Allee, Bergern - Schoppendorf (inkl. Nebenstraßen aus Logistikgründen), Hexenbergstr, Kellnersbergstr. (inkl. Feuerwehrstützpunkt), Johann-Scholz-Str., Busbahnhof, Max-Linke- Str.
Kategorie 2:
Turmweg, Trebestr., Parkstr. Süd, Erlenweg, Friedensplatz, Pfarrgasse, Kirchstr., Am Markt, Tiefengrubener Str. zw. Markt und B85, Alte Blankenhainer Str., Bahnhofstr., Harlache, Lindenplatz, Ilmstr.,
Kategorie 3:
Alle gewidmeten Anwohnerstraßen
Tour 2, Kennzeichen AP- BB 22, LKW MAN; AP-BB 15 Fendt 516
Kategorie 2:
Bushaltestellen Tannroda und München; Schulstr.; Harthstr.; Am Graben; Lindenberg, Ziegeleiweg, Siedlung, Rudolstädter Str. Zufahrt Kita, Schneidergasse, Mühlgasse, Adolf-Tegtmeier-Allee, Ortslage Tiefengruben, Tannrodaer Str. ohne B87, Bergstr., Ortslage Meckfeld, Ortslage Gutendorf
Kategorie 3:
alle Anliegerstraßen westlich der Eisenbahn
Die Logistik innerhalb der Winterdienstkategorien bestimmt der Fahrer entsprechend günstigstem Streckenverlauf.
Während akuter Schneefälle, Glatteis oder anderer gefährlicher winterlicher Straßenzustände werden ausschließlich die Straßen der Kategorie 1 bedient!
Alle weiteren Maßnahmen beginnen erst nach Ende der Akutlage!
| 3. | Der Räum- und Streudienst der Touren 1 und 2 beginnt um 04:00 Uhr, an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen um 05:00 Uhr, wenn nicht vom Bauhofleiter ein anderer Winterdienstbeginn angeordnet wurde. Der Winterdienst endet um 20:00 Uhr. |
| 4. | Der Bauhofleiter hat eine Überwachungsliste und die Wetteraufzeichnung täglich zu führen. |
| 5. | Verkehrsberuhigte Bereiche in reinen Wohngebieten gelten grundsätzlich nach der geltenden Rechtsprechung als verkehrsunwichtig und sind daher in die Kategorie 3 einzuordnen. (Ausnahmen sind die Ortslagen Schoppendorf und Bergern in Kat. 1 und die Ortslagen Gutendorf und Meckfeld, in Kat. 2,) |
| 6. | Es wird auf Wegen über Privatgrundstücke kein Winterdienst durchgeführt. |
Parkende Fahrzeuge
sind ein Problem, welche das Räumen einer Straße oft unmöglich machen. Das Winterdienstfahrzeug ist auf Grund der Anbauten (Schneepflug und Streuer) nicht mit sonstigen Fahrzeugen zu vergleichen. Die Fahrbahnen sind zusätzlich meist von beiden Seiten her durch Schneewälle eingeschränkt und ein Manövrieren des Winterdienstfahrzeuges mit Pflug ist weitaus schwieriger als ohne.
Wird durch ein parkendes Fahrzeug die Einfahrt in eine Straße verhindert, indem die Durchfahrtsbreite von 3,05 m nicht mehr gewährleistet ist, endet dort die Winterdienstpflicht für den gesamten Straßenzug! Ist ein Räumen trotz parkender Fahrzeuge möglich, so muss der Eigentümer des parkenden Fahrzeugs davon ausgehen, dass sein Fahrzeug nach dem Vorbeifahren des Räumfahrzeugs von Schneemassen eingebaut ist. Deshalb sollten besonders im Winter die Fahrzeuge im Grundstück abgestellt werden, sofern die Möglichkeit besteht.
Ist ein Abstellen der Fahrzeuge auf der Straße unumgänglich, so werden die Besitzer in einem Straßenzug gebeten, sich auf eine “Parkseite“ zu einigen.
Zugeschobene Einfahrten
Häufig beschweren sich die Bürger darüber, dass die von Ihnen vom Schnee geräumten Grundstückseinfahrten und Gehwege durch den vorbeifahrenden Schneepflug mit, wenn auch meist niedrigen Schneewällen versehen werden. Hierzu ist festzustellen, dass das Räumschild immer zum Fahrbahnrand hingedreht sein muss. Eine Schneeablagerung auch nur vorübergehend in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Von Verkehrsflächen geräumter Schnee wird immer seitlich gelagert, auch wenn es dadurch zu Einschränkungen in der Gehwegbreite, Parkbuchten oder Zufahrten kommt! Deshalb kann es den Anliegern leider nicht erspart werden, die zugeschobenen Flächen noch einmal zu räumen. Diese Tatsache ist durch die geltende Rechtsprechung bestätigt. Der Winterdienst wird durch langsames Fahren der Fahrzeuge versuchen, diese Umstände weitgehend zu vermeiden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten.
Die Stadt Bad Berka ist nach wie vor bemüht, den Räum- und Streudienst so zu gestalten, dass er möglichst optimale Verkehrsbedingungen im Winter gewährleistet. Unser Ziel bleibt es, zum Wohle der Bürger und Verkehrsteilnehmer diese Aufgabe zu erfüllen, jedoch nicht auf Kosten, sondern auch zum Schutz unserer Umwelt. Der Streustoffeinsatz kann durch moderne Technik relativ geringgehalten werden. Auf Straßen der Kategorie 3 wird der Streudienst weitgehend eingeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer zu seiner Sicherheit auf die vorgeschriebene Winterausrüstung zurückgreifen und entsprechend den Witterungsverhältnissen sein Verhalten anpassen muss.
Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Aus gegebenem Anlass wird auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer auf den Gehwegen verwiesen. Nach §§ 1 und 11 der “Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Berka“ ist der Winterdienst auf Gehwegen und bei nicht vorhanden sein eines solchen auf einem 1,5 m breiten Streifen vor dem Grundstück auf die Grundstückseigentümer übertragen. In schmalen Anliegerstraßen ohne Gehweg in denen kein Straßenwinterdienst durchgeführt wird, soll dieser in der Mitte der Straße geräumt werden. Somit haben die Grundstückseigentümer von Montag bis Freitagmorgens bis 7:00 Uhr und samstags, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr diese Flächen von Schnee zu räumen, bei Bedarf zu streuen und ganztägig bis 20:00 Uhr in verkehrssicherem Zustand zu halten. Auf die genannte Satzung wird auch wegen weiterer Bestimmungen verwiesen.
Es ist verboten, Schnee aus Privatgrundstücken auf öffentlichen Flächen zu lagern!
Um Verwendung umweltfreundlicher Streumittel wird ersucht.
Bad Berka, 24.10.2023
Gez. Michael Jahn
Bürgermeister