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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur gesetzlichen / rechtlichen Betreuung

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich einen Vertreter bevollmächtigen, der Ihre Angelegenheiten besorgen und für Sie entscheiden kann, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens der geistigen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht erstrecken soll.

Damit wird eine gerichtliche Bestellung Ihrer Vertrauensperson als Betreuer nicht erforderlich (Ausnahme: ein bestimmter erforderlich werdender Bereich ist nicht von der Vollmacht erfasst).

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer solchen können Sie verfügen, W E R im Falle Ihrer eigenen Unfähigkeit zur Regelung bestimmter Angelegenheiten Ihr gerichtlich bestellter Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist in der Praxis dann angebracht, wenn man keine Vollmacht erteilen will.

Die Betreuungsbehörde führt seit Juni 2016regelmäßige Außensprechstunden in Bad Berka durch. Hier können Sie die Unterschrift oder das Handzeichen d. Vollmachtgebers/-in gegen eine Gebühr von 10,00 Euro beglaubigen lassen.

Außensprechstunde der Betreuungsbehörde in der Stadtverwaltung Bad Berka:

Am Markt 10, 99438 Bad Berka, Rathaussaal - 1. Etage

Wann:

23.01.2024; 19.03.2024; 14.05.2024;

16.07.2024; 24.09.2024, 19.11.2024

Uhrzeit:

09:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner/-in und Terminvereinbarung:

Betreuungsbehörde Weimarer Land

Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda

Frau Kirschbach

Telefon: 03644 540 733