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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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„Familien- und Jugendzentrum“ - Hausordnung

HAUSORDNUNG

„Familien- und Jugendzentrum“

Herderstraße 20. 99438 Bad Berka

Das Familien- und Jugendzentrum ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Berka. Eltern mit Kleinkind, Kinder, Jugendliche und Senioren können ihre Freizeit entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen hier verbringen und sich darüber hinaus Hilfe und Unterstützung in Problem- und Konfliktsituationen holen.

Das Leben im Familien- und Jugendzentrum wird auf der Grundlage

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des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII,

§ 1, 11, 13, 14, 16

-

des Jugendschutzgesetzes und auf der Grundlage zur konzeptionellen Entwicklung der Einrichtung und

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auf der Grundlage der geltenden Brandschutzordnung

gestaltet und organisiert.

1.

Alle Bürger der Stadt Bad Berka und seiner Ortsteile sowie seine Gäste können sämtliche Angebote des Hauses für Kultur, Sport und Bildung nutzen, an Geselligkeiten des Hauses teilnehmen sowie Ideen einbringen und aktiv mitgestalten.

2.

Das Familien- und Jugendzentrum ist regelmäßig von Montag bis Freitag zu den jeweils aushängenden Öffnungszeiten geöffnet, wobei montags in der Einrichtung gezielte Gruppenarbeit stattfindet. An Feiertagen bleibt das Familien- und Jugendzentrum geschlossen, an Wochenenden ist es nach Zustimmung für Veranstaltungen oder Interessengemeinschaften nutzbar.

3.

Das Familien- und Jugendzentrum befindet sich in einem Wohngebiet. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme ist daher darauf zu achten, jede Belästigung den Anwohnern gegenüber zu vermeiden. Das Befahren des Grundstückes ist nur in Schritttempo erlaubt.

4.

Nutzer der Einrichtung haben auf Ordnung und Sauberkeit selbst zu achten.

5.

Es ist gegenseitig darauf zu achten, dass keine Schäden im Haus verursacht werden. Bei vorsätzlichen bzw. mutwilligen Sachbeschädigungen wird der Verursacher zu Schadenersatzleistungen herangezogen.

6.

Das Hausrecht für das Familien- und Jugendzentrum besitzt die Stadtverwaltung Bad Berka und es wird vorrangig durch die Mitarbeiter des Familien- und Jugendzentrums wahrgenommen.

7.

Die Nutzer sind verpflichtet, Weisungen der Mitarbeiter zu befolgen.

8.

Das Abspielen von Musik außerhalb des Hauses ist nur mit Zustimmung der pädagogischen Mitarbeiter erlaubt.

9.

Verboten sind:

9.1.

verfassungswidriges Gedankengut durch Wort, Schrift und Bild,

9.2.

das Mitbringen von Hieb- Stich- Schusswaffen oder sonstigen Waffen,

9.3.

das Mitbringen von Tieren aller Art, (ausgenommen hiervon sind Tiere, die nachweislich therapeutischen Zwecken oder als Assistenztier dienen)

9.4.

das Mitbringen von alkoholischen Getränken; alkoholisierten Personen ist der Zutritt untersagt, (gilt nicht für Vermietungen im Rahmen von Nummer 10 oder besondere Veranstaltungen)

9.5.

das Rauchen in den Räumlichkeiten der Einrichtung.

9.6.

Das Rauchen auf dem Gelände ist nur in den gekennzeichneten Flächen und ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.

Das Jugendschutzgesetz steht als Aushang im Eingangsbereich für jeden Besucher zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

10.

Die Räumlichkeiten des Familien- und Jugendzentrums, einschließlich der Küche und sanitären Anlagen, können im Rahmen freier Kapazitäten von Initiativen, Vereinen, Verbänden, Interessengruppen und Privatpersonen benutzt werden. Ausgenommen von der Nutzung sind politische Parteien und Wählergruppen. Nutzungen im Rahmen der Familien- und Jugendarbeit haben Vorrang. Für private Feierlichkeiten werden die Räume nur an Einwohner der Stadt Bad Berka vermietet. Es werden Nutzungsentgelte erhoben, deren Höhe sich aus der Anlage zu dieser Hausordnung ergeben.

10.1.

Die genutzten Räume sind nach Veranstaltungen zu kehren und zu wischen und ordentlich zu hinterlassen.

10.2.

Nach Kurs- und Sportangeboten sind die Räume besenrein und ordentlich zu hinterlassen.

10.3.

Werden die Räume nicht in der vorgegebenen Weise hinterlassen, behält sich die Stadt vor, ein Reinigungsentgelt zu erheben.

11.

Aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung werden diese zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Verstöße gegen eine Hausordnung können den strafrechtlichen Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.

12.

Diese Hausordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 28.11.2023

gez. Michael Jahn

Bürgermeister der Stadt Bad Berka

Anlage zur Hausordnung Familien- und Jugendzentrum

*kommerziell: Wenn die Nutzung auf Gewinnerzielung

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 28.11.2023

gez. Michael Jahn

Bürgermeister der Stadt Bad Berka