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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 S. 1 und 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Stadt Bad Berka folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

§ 1

Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird

a)

im VERWALTUNGSHAUHALT

in den Einnahmen auf

14.855.550,00 EUR

in den Ausgaben auf

14.855.550,00 EUR

b)

im VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen auf

4.375.250,00 EUR

in den Ausgaben auf

4.375.250,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.100.000,00 EUR festgesetzt.

2) Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)

für die GRUNDSTEUER

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

391 v. H.

2)

für die GEWERBESTEUER auf

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Stellenplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Bad Berka, den 06.02.2023

Stadt Bad Berka

Michael Jahn

Bürgermeister  —  Siegel

Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese hat einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugestimmt.

Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 27.02.2023 bis zum 14.03.2023 in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, Zimmer R 202 (Finanzen: Haushalt/Finanzierung) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Bad Berka, den 15.02.2023

Stadt Bad Berka

gez. Michael Jahn

Bürgermeister