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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzug der Stadt Bad Berka

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. 127) beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung vom 22.01.2024 die folgende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 24.06.2019.

Die Hauptsatzung der Stadt Bad Berka vom 24.06.2019

Ausfertigung

Veröffentlichung

Inkrafttreten

Amtsblatt-Nr.

Satzung

24.06.2019

08/2019

31.08.2019

Erste

Änderungs-

satzung

09.08.2022

08/2022

03.09.2022

wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 10 erhält folgenden Abs. 6:

Die Stadt bewahrt das Andenken an ihre Ehrenbürger zum Beispiel durch die Pflege von Denkmälern und Ehrengräbern, durch Gedenktafeln, Benennung von Plätzen und Straßen oder Gedenkveranstaltungen.

Artikel 2

§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Alle Bekanntmachungen, die für die Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen) zutreffend sind, erfolgen ausschließlich in einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Stadt Bad Berka. Diese trägt den Namen: www.wahlen.bad-berka.de.

Zu Informationszwecken werden Bekanntmachungshinweise zusätzlich in den Schaukästen nach Absatz 2 veröffentlicht und die Bekanntmachungstexte in Papierform zur Einsichtnahme im Rathaus ausgelegt.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 23.01.2024

gez. Michael Jahn  —  Siegel

Bürgermeister

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 08.02.2024