Ablage von Grabschmuck auf den Urnengemeinschaftsgräbern (anonyme Urnenfelder und Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung) der Friedhöfe der Stadt Bad Berka
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass das Ablegen von Kunstblumen, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck auf den anonymen Urnenfeldern sowie auf den Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung nicht zulässig ist.
Wir bitten daher alle Eigentümer ihre bereits abgelegten Gegenstände bis Ende März zu entfernen.
Danach werden Kunstblumen, Figuren und Grablichter durch die Friedhofsverwaltung in Verwahrung genommen.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zu den Sprechzeiten persönlich oder unter der Telefonnummer der Friedhofsverwaltung (036458-55217) sowie per E-Mail (friedhofverwaltung@bad-berka.de) zur Verfügung.
Ihre Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Berka