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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.

In der Sitzung des Stadtrates am 10.02.2025 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Berka

2. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf

Vorl.-Nr.:

SR-074/2025

Beschl.-Nr.

050-06/2025

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt die Billigung des Vorentwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Planentwurf von Dezember 2024 maßgebend.

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Dezember 2024 veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planänderung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i. S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung zur 2. Flächennutzungsplanung zu integrieren.

Der Antrag wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

15

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

Glasfaserausbau Bad Berka

Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Bad Berka auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Vorl.-Nr.:

SR-075/2025

Beschl.-Nr.

051-06/2025

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie­zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Bad Berka übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Weiterhin ermächtigt der Stadtrat den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Der Stadtrat wird regelmäßig informiert.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Lärmaktionsplan

Vorl.-Nr.:

SR-076/2025

Beschl.-Nr.

052-06/2025

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt den Lärmaktionsplan als Beitrag zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie.

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21(einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

15

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3

Bebauungsplan "Am Sandwege"

Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses nach Neuwahl des Stadtrates

Vorl.-Nr.:

SR-078/2025

Beschl.-Nr.

053-06/2025

Beschlusstext:

Der Stadtrat wählt nach der Neuwahl des Stadtrates den Umlegungsausschuss. Die Mitglieder des Umlegungsausschuss wurden wie folgt gewählt:

1.1 -

Vorsitzender Peter Janzen: 13 x Stimmen

1.2 -

1. stellv. Vorsitzender Gerd Müller: 13 x Stimmen

1.3 -

2. stellv. Vorsitzender Jasper Krähling: 13 x Stimmen

2.1 -

Stadtratsmitglied Udo Nauber: 14 x Stimmen

2.2 -

stellv. Stadtratsmitglied Paul Erdmann: 14 x Stimmen

3.1 -

weiteres Stadtratsmitglied Jörg Michaelis: 14 x Stimmen

3.2 -

stellv. Stadtratsmitglied Andreas Stephan: 14 x Stimmen

4.1 -

Fachmitglied Egbert A. Spang: 13 x Stimmen

4.2 -

stellv. Fachmitglied Dr. Klaus von der Weiden: 13 x Stimmen

5.1 -

weiteres Fachmitglied Matthias Brautzsch: 13 x Stimmen

5.2 -

stellv. Fachmitglied Sybille Böttner: 13 x Stimmen

Der Mitglieder des Umlegungsausschusses wurden mit der erforderlichen Mehrheit gewählt.

Genehmigung der Niederschrift der 05. Sitzung des Stadtrates am 09.12.2024 (öffentlicher Teil)

Vorl.-Nr.:

SR-082/2024

Beschl.-Nr.

054-06/2025

Beschlusstext:

Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 09.12.2024 (öffentlicher Teil).

Der Antrag wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21(einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

15

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

In der öffentlichen Sitzung wurde folgende Beschlussvorlage abgelehnt:

Anpassung und Optimierung der Gestaltungssatzung an die aktuellen Bedingungen

(Fraktion: BI Pro Bad Berka)

Vorl.-Nr.:

SR-073/2025

Beschl.-Nr.

-

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, dass die Gestaltungssatzung bis zum 30.06.2025 optimiert wird und die aktuellen energetischen Entwicklungen auch im Gebiet der Gestaltungssatzung mit umgesetzt werden können und die Satzung nicht zum Nachteil der Bürger wird.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

15

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

3

Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Bad Berka, 11.02.2025

gez. Michael Jahn

Bürgermeister