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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Planfeststellungsverfahren Verkehrsanbindung Zentralklinik

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Bad Berka,

immer wieder erreichen uns Anfragen zum Stand des Verfahrens zur neuen Anbindung der Zentralklinik und ich möchte nach erster Auswertung der Bürgerbeteiligung und nachfolgender Anhörung gerne darauf antworten und informieren.

Vorab möchte ich jedoch ganz kurz über das bisherige Verfahren berichten:

Die eigentlichen Planungsarbeiten begannen 2014. Der damalige Stadtrat hatte auf Grund der Situation im Kreuzungsbereich Bundesstraße, Abzweig Klinik/Tiefengruben Untersuchungen zur allseitigen Verbesserung der Situation veranlasst und dabei einen Prüfauftrag erteilt zur Untersuchung einer eigenen Klinikzufahrt.

Die Ergebnisse einer ersten Machbarkeitsstudie wurden in einer Voruntersuchung einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung von 2015 bis 2017 weiter vertieft.

Nachfolgend wurde die Verkehrswirksamkeit einer neuen Straßenanbindung zur Anbindung der Klinik in 3 Planfällen detailliert.

Ende 2017 wurden die Ergebnisse der Planfeststellungsbehörde vorgestellt, mit dem Ziel, die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erörtern.

Auf Beschluss des Stadtrates wurde nach Vorlage einer Vorentwurfsplanung Ende 2019 ein Antrag auf Planfeststellung beim zuständigen Referat des Thüringer Landesverwaltungsamtes gestellt.

Mit dem Feststellungsentwurf, der Mitte 2021 fertiggestellt war, konnte das Planfeststellungsverfahren durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Prozessverantwortlichem durchgeführt werden.

Es erfolgte die TÖB- und Bürgerbeteiligung, sowie die Anhörung der Bürger und TÖB´s. Die Bürger und Träger öffentlicher Belange konnte dabei ihre Betroffenheit in Stellungnahmen bekunden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung sind nun abgeschlossen und ausgewertet.

Es gab 30 Stellungnahmen von Bürger*innen zum ausgelegten Feststellungsentwurf. Darunter sind 4 Stellungnahmen, die von mehreren Bürgern*innen unterschrieben worden sind:

1 Stellungnahme 11 Bürger*innen,

1 weitere Stellungnahme 11 Bürger*innen

1 Stellungnahme 85 Bürger*innen

1 Stellungnahme 205 Unterschriften

Die Verfasser der Beiträge wurden zur Anhörung eingeladen und hatten die Gelegenheit zur mündlichen Äußerung. Von diesem Angebot machten Gebrauch:

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12 Bürger*innen

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Vertreter der BI

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1 Vertreterin der Zentralklinik

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1 Vertreter des Fliegerclubs

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TEN

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TLDA

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Forstamt

Es ist festzustellen, dass es im Verfahren neben den Einwendungen auch Verbesserungsvorschläge und Anregungen gab.

Auch außerhalb dieser offiziellen Meinungsäußerungen, die zum Großteil gegenüber dem Vorhaben Kritik beinhalteten, äußerten sich die Bürger*innen dabei durchaus positiv, aber auch verständnisvoll und mitfühlend gegenüber den Zuständen, die heute vor allem an der Bahnquerung und entlang der Zufahrtsstraße zur Klinik herrschen.

Es bestehen also diese gegensätzlichen Meinungen, die zusammengebracht werden müssen und die es abzuwägen bzw. auszuräumen gilt. Es stehen also schwierige Entscheidungen zu einem Prozess an, der bereits 2012/14 durch den damaligen Stadtrat angeregt worden ist.

Die wesentlichen Einwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Zweifel am Verkehrsgutachten

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Zweifel an den Gutachten zu Flora und Fauna

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naturschutzfachliche Bedenken

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Zerstörung des Landschaftsraumes

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Beeinträchtigung der Erholungsfunktion

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Eingriff in den Wald auf Grund der Trassenführung

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Gefährdung des Kurortstatus

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Hochwasser

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Nichtbeachtung von laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen

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Zerstörung von Lebensräumen

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Zweifel am Erhalt der Klinik, an der Entwicklung

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Schutzgut Mensch, Natur und Umwelt

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Lärm

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Beeinträchtigung des Flugplatzes

Dazu kommen die geäußerten Sorgen, falls die zweite Klinikzufahrt nicht gebaut wird, wie

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Sicherung der Rettung über das vorhandene Straßensystem ist nicht gegeben (Bahntrasse, Steigung, Gefälle, Kreuzungen, Abbiegevorgänge)

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Beeinträchtigung der Stadt, der Kurortfunktion durch den Verkehr in der Stadt, durch den Ziel- und Quellverkehr der Klinik

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Lärm in der Stadt, an den Engstellen

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Beeinträchtigungen der direkten Anwohner der Robert-Koch-Allee, Adolf-Brütt-Straße und Tiefengrubener Straße

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erheblicher werktäglicher Verkehrsstau Kreuzung Tiefengrubener Straße und Bachstrstraße

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verstärkte Belastung Bergstraße (Schulstandort) und Johann-Scholz-Straße als Abkürzungsstrecke

Grundsätzlich waren all diese Bedenken den Initiatoren des Prozesses sicher schon bekannt. Die Beteiligung allerdings hat dazu geführt, dass sie uns nun schriftlich vorliegen und wir damit umgehen werden.

Fakt ist, dass mit den Einwendungen grundsätzlich umgegangen werden kann. Allerdings müssen noch einmal Ergänzungen am Verkehrsgutachten vorgenommen werden und das faunistische Gutachten wird noch einmal angepasst, weil die Erfassung bereits aus dem Jahr 2016 ist und die Behörde mit aktuellen Zahlen arbeiten muss.

Die Stadt Bad Berka hat folgerichtig eine Aufgabenstellung für eine weitere faunistische Untersuchung erarbeiten lassen und die Durchführung dieser beauftragt.

Es werden also in diesem Jahr ergänzende Untersuchungen im Planungskorridor vorgenommen.

Mit einem Abschluss des Gutachtens ist Ende des Jahres 2023 zu rechnen.

Und auch die Unterlagen zur Verkehrsprognose werden noch einmal aktualisiert und hochgerechnet.

Aufgrund der kritischen Stellungnahmen bezüglich der verwendeten Datenbasis wurde am 31.08.2022 und am 01.09.2022 eine aktuelle Verkehrszählung am Knotenpunkt B 85/K 311 Tiefengrubener Straße durchgeführt.

Die Auswertung dieser Zählergebnisse wurde ebenfalls beauftragt und erfolgt ebenfalls im Sommer des Jahres. Mit der avisierten Auswertung der Zählergebnisse wird auf die im Verfahren geäußerte Kritik zu der nicht auskömmlichen Erläuterung der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung reagiert.

Am Ende des Jahres liegen dann alle Unterlagen vor.

Für Kritiker und auch für die Befürworter stellt sich nun natürlich folgende Frage: Wie geht es dann weiter?

Das Thüringer Landesverwaltungsamt gibt uns dazu folgende Auskunft:

„Für das Planfeststellungsverfahren bedeuten die neuen Erhebungen bzw. Untersuchungen erst einmal „Ruhe“. Wenn die überarbeiteten Unterlagen vorliegen, werden wir prüfen, ob und wenn ja in welcher Form eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit oder einzelner Einwender erfolgen muss oder wird.

Stand heute werden wir erst im Herbst (Winter bzw. Frühjahr 2024, die Red.) weitere Entscheidungen treffen können. Sollten zwischendurch einzelne Fragen aus dem Stadtrat oder von den Einwendern kommen, dann werden wir diese mit Ihnen (also uns als Stadt) zusammen gerne beantworten.“

Diese Aussage möchten wir noch wie folgt ergänzen.

Mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in 2024 bestünde dann ein Baurecht für die neue Straße. Der Bau selbst muss trotzdem noch einmal vom Stadtrat entschieden werden.

Unabhängig von dieser Entscheidung ist es für die Menschen an der heutigen Zufahrt wichtig, die Situation entlang der vorhandenen Straße und den Engstellen zu verbessern. Und grundsätzlich könnten alle Beteiligten bereits heute damit beginnen, indem sie eine verträgliche Geschwindigkeit wählen, durch vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zu einer Entspannung im kritischen Bereich beitragen.

Dafür schon einmal vielen Dank.

gez. Michael Jahn

Bürgermeister