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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.

In der Sitzung des Stadtrates am 05.02.2024 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Planungsgrundsätze Kommunalwald

Vorl.-Nr.:

SR-624/2024

Beschl.-Nr.

407-39/2024

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt die Planungsgrundsätze für die Forsteinrichtung im Kommunalwald Bad Berka.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka

Vorl.-Nr.:

SR-610/2024

Beschl.-Nr.

408-39/2024

Beschlusstext:

Der Stadtrat fasst den Beschluss,

1.

über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 16.672.791,19 EUR und dem Jahresergebnis in Höhe von 27.874,87 EUR und

2.

den Jahresgewinn in Höhe von 27.874,87 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka

Vorl.-Nr.:

SR-611/2024

Beschl.-Nr.

409-39/2024

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt, nach dem vorgelegten geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022, die Entlastung der Werkleitung.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss zur Billigung und 2. öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage "In der Unteraue" der Stadt Bad Berka nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorl.-Nr.:

SR-614/2024

Beschl.-Nr.

410-39/2024

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt folgendes:

01

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ der Stadt Bad Berka, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.09.2023 gebilligt.

02

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ der Stadt Bad Berka, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.09.2023 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

03

Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Infolgedessen können Stellungnahmen zu

den zeichnerischen Festsetzungen [Teil A)]

-

des Geltungsbereiches und der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen S2, insbesondere zur Herausnahme des Flurstücks 470/2 in der Gemarkung Tannroda, Flur 2 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der damit einhergehenden Anpassung der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen S2,

den textlichen Festsetzungen [Teil B)] Punkt A) Art und Maß der baulichen Nutzung

4.

Als zulässige max. Grundflächenzahl (GRZ) wird 0,51 festgesetzt.

5.

Überbaubare Fläche (Module) und zulässige Grundfläche (Trafostation)

5.1

Als überbaubare Fläche der Module gilt die senkrecht auf den Boden projizierte Modulfläche.

5.2

Innerhalb des sonstigen Sondergebietes (SO Photovoltaikanlage) ist die Errichtung von Trafostationen mit einer Grundfläche von 40,0 m² je Anlage zulässig.

Die Grundflächen der Trafostationen, der unterirdischen Löschwasserbehälter sowie der zu schotternden Flächen und die vorhandene Versiegelung aus der ehemaligen Nutzung werden nicht auf die zulässige Grundflächenzahl gem. Pkt. 4. angerechnet.

Hinweis

Die textliche Festsetzung 5.3 aus dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Stand 10.05.2022) wird ersatzlos gestrichen und ist nicht mehr Bestandteil der textlichen Festsetzungen des Entwurfs zur 2. öffentlichen Auslegung (Stand 22.09.2023). Entfallen ist folgende Festsetzung: „Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche der Baugrundstücke maßgebend.“.

abgegeben werden!

04

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ zu unterrichten.

05

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

Hotel Am Goethebrunnen Bad Berka

Vorl.-Nr.:

SR-616/2023

Beschl.-Nr.

411-39/2024

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Kaufpreis zum Kauf des Hotels Am Goethebrunnen zu eruieren. Nach dem Gespräch soll über den Fortgang berichtet werden.

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

Genehmigung der Niederschrift der 37. Sitzung des Stadtrates am 27.11.2023 (öffentlicher Teil)

Vorl.-Nr.:

SR-619/2024

Beschl.-Nr.

412-39/2024

Beschlusstext:

Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 27.11.2023 (öffentlicher Teil).

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

19

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

Bad Berka, 28.02.2024

gez. Michael Jahn

Bürgermeister