Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ der Stadt Bad Berka (Kartengrundlage: WEBAtlasDE; Quelle: „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat am 05.02.2024 mit Beschluss-Nr. 410-39/2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.09.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten /ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Infolgedessen können Stellungnahmen zu
den zeichnerischen Festsetzungen [Teil A)]
| - | des Geltungsbereiches und der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen S2, insbesondere zur Herausnahme des Flurstücks 470/2 in der Gemarkung Tannroda, Flur 2 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der damit einhergehenden Anpassung der Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen S2, |
den textlichen Festsetzungen [Teil B)] Punkt A) Art und Maß der baulichen Nutzung
| 4. | Als zulässige max. Grundflächenzahl (GRZ) wird 0,51 festgesetzt. |
| 5. | Überbaubare Fläche (Module) und zulässige Grundfläche (Trafostation) |
| 5.1 | Als überbaubare Fläche der Module gilt die senkrecht auf den Boden projizierte Modulfläche. |
| 5.2 | Innerhalb des sonstigen Sondergebietes (SO Photovoltaikanlage) ist die Errichtung von Trafostationen mit einer Grundfläche von 40,0 m² je Anlage zulässig. |
| Die Grundflächen der Trafostationen, der unterirdischen Löschwasserbehälter sowie der zu schotternden Flächen und die vorhandene Versiegelung aus der ehemaligen Nutzung werden nicht auf die zulässige Grundflächenzahl gem. Pkt. 4. angerechnet. |
Hinweis
Die textliche Festsetzung 5.3 aus dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Stand 10.05.2022) wird ersatzlos gestrichen und ist nicht mehr Bestandteil der textlichen Festsetzungen des Entwurfes zur 2. öffentlichen Auslegung (Stand 22.09.2023). Entfallen ist folgende Festsetzung: „Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche der Baugrundstücke maßgebend.“.
abgegeben werden!
Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ der Stadt Bad Berka, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 22.09.2023) und dem zugehörigen Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024
in der Stadtverwaltung Bad Berka, Flurbereich Bauamt, vor Zimmer 101, Am Markt 10, 99438 Bad Berka zu den allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.30 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können auf der Internetseite der Stadt Bad Berka unter
https://www.bad-berka.de/wirtschaft/aktuell/oeffentliche Bekanntmachungen/2. Auslegung Entwurf vor-habenbezogener Bebauungsplan „In der Unteraue“ Tannroda
eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf - nur zu den geänderten/ergänzten Teilen - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortsteil Tannroda der Stadt Bad Berka und erstreckt sich zwischen der vorhandenen Eisenbahnstrecke und der Ilm (Gewässer) bis zu einem Gebäudekomplex eines ehemaligen Forstbetriebes. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
| Mensch | |
| - | Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung durch Planvorhaben |
| Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt | |
| - | Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung |
| - | Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung |
| - | Angaben zu den Ergebnissen der Potentialerfassung Vögel und Fledermäuse |
| Boden, Fläche und Wasser | |
| - | Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet |
| - | Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch |
| - | Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet |
| - | Angaben zu den Ergebnissen der Altlastenuntersuchung im Plangebiet |
| Klima / Luft | |
| - | Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind) |
| Landschaft | |
| - | Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes |
| - | Angaben zu den Ergebnissen der Untersuchung zur potentiellen Störung von Sichtbeziehungen und potentiellen Blendwirkungen |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Information zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern |
| Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete | |
| - | Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum |
| - | Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (NSG, LSG, Nationalpark, Naturpark, u.a.) |
| - | Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen |
| Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen | |
| - | Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) |
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
| Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 10.09.2021 und 29.08.2022 | |
| - | das Plangebiet liegt innerhalb des Vorranggebietes Hochwasserschutz des Regionalplan Mittelthüringen (HW-19 Untere und Mittlere Ilm) |
| - | Lage im Bereich des Überschwemmungsgebiets des Fließgewässers Ilm |
| - | Lage der Freiflächen-Photovoltaikanlage an einem Orts- und Landschaftsbild sensiblen Standort (teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Ilmtal“) |
| - | Beachtung des Länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz |
| Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 15.11.2021 | |
| - | es besteht kein Widerspruch der Planung zum Vorranggebiet Hochwasserschutz (HW-19 Untere und Mittlere Ilm) |
| Landratsamt Weimarer Land vom 16.09.2021 und 29.08.2022 | |
| - | Teilflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld“ (landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich) |
| - | auf dem Gelände befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Biotope (Antrag auf Ausnahme erforderlich) |
| - | Eingriffsbeurteilung mit Bilanzierung und Maßnahmen zur Kompensation umgesetzt |
| - | es wurde eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse und Bestandserfassung für Vögel und Fledermäuse durchgeführt; Schutz- und Ersatzmaßnahmen sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen |
| - | Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone III (Befreiung für die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten nicht notwendig) |
| - | der Vorhabenstandort liegt überwiegend außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Ilm (eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG bedarf es nicht) |
| - | Blendungseffekte für die nahegelegene „Bad Berkaer Straße“ (L 3087) sind zu beachten |
| - | der Standort ist als Altstandort in der Thüringer Altlastverdachtsflächenkartei geführt; im Jahr 2007 erfolgte bereits eine historische Recherche sowie eine orientierende Untersuchung; im Ergebnis wurde eine flächendeckende Belastung des Materials festgestellt, wobei an nur zwei Prüfpunkten eine Überschreitung der Prüfwerte nach LAWA erfolgte; nach Aussagen des Gutachters besteht aufgrund der Eluierbarkeit des Schadstoffes PAK eine Gefährdung des 1. Grundwasserleiters; eine Sanierung erfolgte nach Aktenlange bisher nicht; eine Untersuchung des Sachverhaltes und die Festlegung von Maßnahmen ist vor Umsetzung einer Solaranlage notwendig; |
| - | eine Beeinträchtigung für das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft ist zu erwarten |
| - | die Sichtbeziehungen von der Burg Tannroda sowie dem am Plangebiet verlaufenden Ilmtal-Radweg werden durch das Vorhaben gestört |
| - | die Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen sowie der Eingriffsbeurteilung mit Bilanzierung sind naturschutzfachlich vertretbar |
| - | verweis auf die gutachterlichen Festsetzungen zum Artenschutz und deren Einhaltung |
| - | die untere Wasserbehörde befürwortet ausdrücklich die Entnahme der mit PAK-belasteten Bereiche im Boden |
| - | Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden |
| - | es wird als sinnvoll bewertet, Anlagenteile hochwassersicher, unter Berücksichtigung der Risiko- und Gefahrenkarte der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HQ 200), aufzustellen |
| - | Trafostationen sind außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Ilm sowie möglichst außerhalb des Risikogebietes (HQ200) aufzustellen |
| - | es sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz für die Ilm geplant |
| - | eine durch eine Gefährdungsabschätzung ermittelte Sanierungsfläche wurde dargestellt und beschrieben |
| - | das Plangebiet befindet sich im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Ilmtal“; da keine der touristischen Infrastruktur dienenden Planung bekannt sind, besteht kein Abwägungstatbestand bezüglich Raumordnungskonflikten |
| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 29.09.2021 und 26.08.2022 | |
| - | Lage im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Ilmtal“ |
| - | das Vorhaben befindet sich zum Teil im Überschwemmungsgebiet der Ilm |
| - | das Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet „Tannrodaer Gewölbe“ |
| - | ca. 100 m östlich liegt die stillgelegte Deponie Tannroda; die Deponie darf im Zusammenhang mit der Umsetzung der Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht berührt werden; deponiebürtige Belastungen können im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden |
| - | Blendung für Wohn- und Arbeitsräume sowie Verkehrsteilnehmer ist beachten |
| - | für die Ilm wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet und Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorgeschlagen |
| - | das Plangebiet liegt zum Teil in einem Risikogebiet (HQ200) |
| Deutsche Bahn AG vom 13.09.2021 und 22.08.2022 | |
| - | die Photovoltaik- bzw. Solaranlage ist blendfrei zu gestalten |
| ThüringenForst vom 19.08.2021 und 24.08.2022 | |
| - | die zwischen 2018 und 2020 von Gehölzaufwuchs freigeschnittenen Bereiche des Plangebietes haben juristisch noch keine Waldeigenschaft |
| - | die Waldeigenschaft konnte für den verbliebenen Gehölzstreifen am Rand des Plangebietes festgestellt werden; für die Nutzung der Fläche ist hier eine Nutzungsartenänderung nach § 10 ThürWaldG mit einer funktionsgleichen Ausgleichsaufforstung notwendig |
| - | Bilanzierung der Waldfläche wurde gefordert und umgesetzt |
| - | Erstaufforstungsflächen für die Nutzungsartenänderung gem. § 10 ThürWaldG werden beschrieben und einer Inanspruchnahme der Flächen durch den Eigentümer zugestimmt |
| - | auf die Notwendigkeit einer forstbehördlichen Genehmigung wird im Bebauungsplan hingewiesen |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 14.09.2021 und 06.10.2022 | |
| - | der historische Ortskern (Denkmalensemble) mit Schloss, Burgruine und Kirche ist von der Umsetzung der Freiflächen-Photovoltaikanlage betroffen (unmaßstäblicher Hintergrund; technoides Erscheinungsbild der Freiflächen-Photovoltaikanlage vor der Ortslage; reflektierende Photovoltaikanlagen) |
| - | Tannrodas Denkmalbestand mit erhöhter Raumwirkung betroffen |
| - | durch die Freiflächen-Photovoltaikanlage würde sich eine negative Auswirkung auf den Denkmalbestand ergeben, insbesondere bezüglich der Burg Tannroda |
| - | negative Auswirkungen ergeben sich nicht nur, wenn die Anlage zwischen dem Betrachter und dem Denkmalbestand liegt, sondern auch wenn diese den Hintergrund zum Denkmalbestand bildet |
| - | Abpflanzungen der Anlage sind zu prüfen; die Module sollen möglichst matte Oberflächen und keine glänzenden Einfassungen haben |
| Wasserversorgungszweckverband Weimar vom 18.08.2021 | |
| - | das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III |
| Gewässerunterhaltungsverband vom 29.08.2022 | |
| - | die Einhaltung des Gewässerrandstreifens ist geboten |
III. Aus Gutachten
| - | Gutachterliche Stellungnahme zur „Störung der Sichtbeziehung von der Burg Tannroda und Ilmtal-Radweg“ (Stand November 2021) durch das zertifizierte Sachverständigenbüro Hüter; |
| - | Stellungnahme zur „Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes, Tannroda“ mit Stand 24.11.2021 (Aktenzeichen: 211011-2021) des Sachverständigenbüro Hüter; |
| - | „Potentialerfassung Vögel und Fledermäuse“ (Stand Juli 2021) vom Planungsbüro für Landschaftsgestaltung und Freianlagen - Neubert; |
| - | „Neuerrichtung PVA in Tannroda auf dem Teilgrundstück der ehemaligen Papierfabrik“ (Altlastenuntersuchung, aktualisierte Gefährdungsabschätzung und Maßnahmenempfehlung) mit Stand 31.03.2022 (Projekt-Nr. 22504) von GeoConsult - Ingenieurgesellschaft für Umweltschutz und Geotechnik mbH; Erfurt |
gez. Michael Jahn
Bürgermeister