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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Flurbereinigungsverfahren Tiefengruben: Az. 1-2-0693

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben, dass für den im o.g. Flurbereinigungsverfahren beabsichtigten Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans (§ 41 Flurbereinigungsgesetz) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 UVPG vorgenommen wurde.

Es wird eingeschätzt, dass alle zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch entsprechende Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden, so dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Somit besteht keine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) gem. §§ 6 bis 14 UVPG.

Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus den folgenden Gründen:

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Gesamtfläche von 104 ha und umfasst überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen und eine Talsperre mit einer anteiligen Wasserfläche von 6,85 ha. Der Flächenumfang der baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung vorhandener Wege beträgt rd. 0,423 ha, für Sanierung und Neubau wasserbaulicher Anlagen rd. 0,0795 ha und die landespflegerischen Maßnahmen umfassen rd. 0,451 ha (Feldhecken, Grünland und Entsiegelung).

Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6 Anlage 3 UVPG).

Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Belästigungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund von Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben (1.4 bis 1.7 Anlage 3 UVPG).

Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopvernetzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschaftsgebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG).

Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das Vorhaben qualitativ bewahrt. Durch die Ertüchtigung der vorhandenen Erd-/Grünwege sowie der Sanierung des Dammbauwerkes der Talsperre ergeben sich Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaft. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Auswirkungen durch den Teilversiegelungsausbau der Wege in Schotterbauweise sowie von Vermeidungsmaßnahmen (Festsetzung von Bauzeitfenstern) und Kompensationsmaßnahmen (Anlage von Feldgehölzen und Grünland) sind diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere Schwere oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüberschreitender Charakter können ausgeschlossen werden (Nr. 2.2, 3.1 bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG).

Durch das Vorhaben ist das Landschaftsschutzgebiet „Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld - Mittleres Ilmtal" sowie ein nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 15 ThürNatG gesetzlich geschütztes Biotop „Landröhricht" mit Biotopcode EB: 3230 entlang der Westseite des Staudammes (durch die Sanierungsarbeiten an der Staumauer) direkt betroffen. Im Zuge der Prüfung (gem. Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 3 UVPG) wurden keine weiteren naturschutzrechtlichen Belange festgestellt.

Indirekte Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können aufgrund der räumlichen Entfernung ausgeschlossen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG diese Entscheidung nicht selbstständig anfechtbar ist. Die vollständigen Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUlG) im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich 43 des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha zugänglich.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

(https://tlba.thuerinqen.de/flurbereinigunq) eingesehen werden.

Gotha, 22.02.2024

Im Auftrag

Referatsleiterin

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha