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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Stadt Bad Berka

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

2. Änderung Flächennutzungsplan Bad Berka

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat am 10.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom Dezember 2024 maßgebend.

Anlass der Planungsänderung:

Die Stadt Bad Berka verfügt über einen im Jahr 2017 genehmigten Flächennutzungsplan.

Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Jahr 2023 genehmigt (Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „In der Unteraue“ für ein Sondergebiet Photovoltaik nördlich der Ortslage Tannroda auf einer Teilfläche der ehemaligen Papierfabrik).

Durch die bis zum heutigen Tag erfolgte städtebauliche Entwicklung sowie die damit verbundenen Entwicklungsabsichten macht sich eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

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Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben zu schaffen sowie bereits vorhandene Nutzungen klarzustellen; betroffen sind 6 Teilbereiche

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Es sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.

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Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in Teilbereichen der Gemarkung der Stadt Bad Berka vorbereitet werden.

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Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

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Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.

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Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt Bad Berka berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Teilbereiche der Stadt Bad Berka.

Teilbereich 1

Sondergebiet „Sophienheilstätte“ im OT München

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Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet Veranstaltung, Tourismus, Erlebnisgastronomie und Beherbergung

-> künftige Flächennutzung

Teilbereich 2

Fläche für Gemeinbedarf im OT Gutendorf

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Änderung von Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz in eine Fläche für Gemeinbedarf für die Feuerwehr.

-> zukünftige Flächennutzung

Teilbereich 3

Wohnbaufläche „An der Trift“ OT Meckfeld

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Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche, teilweise gemäß tatsächlicher Nutzung

-> zukünftige Flächennutzung und Klarstellung der tatsächlichen Flächennutzung

Teilbereich 4

Sondergebiet Freizeit, Erholung und Beherbergung Trebestraße, Bad Berka Trebestraße, Bad Berka

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Änderung Grünfläche in ein Sondergebiet für Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Beherbergung Trebestraße, Bad Berka, Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen

-> zukünftige Flächennutzung

Teilbereich 5

Wohnbaufläche Herderstraße, Bad Berka

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Änderung Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche

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Änderung einer Wohnbaufläche gemäß tatsächlicher Nutzung

-> Klarstellung der tatsächlichen Flächennutzung

Teilbereich 6

Gemischte Baufläche „Johann-Scholz-Straße“, Bad Berka

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Änderung der von der Genehmigung ausgenommenen Fläche (Teil des Gewerbegebietes) in gemischte Baufläche

-> Anpassung der Darstellung an die bestehende Nutzung

Lage der durch die 1. Änderung betroffenen Flächen:

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 6 Teilflächen der 2. FNP-Änderung ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen (unmaßstäbliche Darstellung)

Teilbereich 1:

Teilbereiche 2 und 3:

Teilbereiche 4 und 5:

Teilbereich 6:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig informiert werden.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Dezember 2024, in dem Zeitraum

vom 31.03.2025 bis einschließlich 09.05.2025

auf der Website der Stadt Bad Berka

https://www.bad-berka.de/wirtschaft/aktuell/oeffentliche-bekanntmachungen/

veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@bad-berka.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Bad Berka, den 12. März 2025

gez. Michael Jahn

Bürgermeister  — Siegel