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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bad Berka

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.

In der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2026 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka

 

Vorl.-Nr.:

SR-185/2026

 

Beschl.-Nr.

122-13/2026

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bad Berka fasst den Beschluss:

1.

über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 16.735.254,04 EUR und dem Jahresergebnis in Höhe von 243.189,09 EUR und

2.

den Jahresgewinn in Höhe von 243.189,09 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Antrag wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0  

Enthaltungen:

2

Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka

 

Vorl.-Nr.:

SR-186/2026

 

Beschl.-Nr.

123-13/2026

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bad Berka beschließt, nach dem vorgelegten geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung der Werkleitung.

Der Antrag wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

3

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrags für Reinigungsleistung

 

Vorl.-Nr.:

SR-193/2026

 

Beschl.-Nr.

124-13/2026

Fraktion BI zur Senkung der Kommunalabgaben stellt folgenden GO-Antrag:

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Reinigungsleistung für die nächsten 3 Jahre im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel und für die Ausschreibung wird ein Leistungsverzeichnis erstellt.

Der Bürgermeister macht sich den Antrag zu eigen.

Beschlusstext:

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Reinigungsleistung für die nächsten 3 Jahre im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel und für die Ausschreibung wird ein Leistungsverzeichnis erstellt.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

0

 

Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen

 

Vorl.-Nr.:

SR-194/2026

 

Beschl.-Nr.

125-13/2026

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt den Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen.

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

3

 

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 319-29/2023

Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "In der Unteraue" der Stadt Bad Berka, OT Tannroda

 

Vorl.-Nr.:

SR-195/2026

 

Beschl.-Nr.

126-13/2026

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vom 23.01.2023 (Beschluss-Nr. 319-29/2023).

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

0

 

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 320-29/2023

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "In der Unteraue" der Stadt Bad Berka, OT Tannroda

 

Vorl.-Nr.:

SR-196/2026

 

Beschl.-Nr.

127-13/2026

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 23.01.2023 (Beschluss-Nr. 320-29/2023).

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20  

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

0

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage "In der Unteraue" der Stadt Bad Berka, OT Tannroda

 

Vorl.-Nr.:

SR-197/2026

 

Beschl.-Nr.

128-13/2026

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt folgendes:

 

01

Der Stadtrat der Stadt Bad Berka beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf, Entwurf zur öffentlichen Auslegung und Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

03

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Bad Berka den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“, in der Fassung vom 02.10.2025, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen, als Satzung.

04

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ vom 02.10.2025 wird gebilligt.

05

Der Bürgermeister wird beauftragt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“, gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage „In der Unteraue“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

0

 

Entwicklung des Gewerbeparks in der Ilmschleife "MIWO"Bestätigung des Rahmenplans

 

Vorl.-Nr.:

SR-198/2025

 

Beschl.-Nr.

129-13/2026

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt den Rahmenplan für die Entwicklung des Gewerbeparks „MIWO“.

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

2

Umfeldgestaltung Klein-Venedig inklusive Durchlässe Mühlgraben und Steingraben mit Stützmauern

Auftragsvergabe Bauleistungen

 

Vorl.-Nr.:

SR-199/2026

 

Beschl.-Nr.

130-13/2026

 

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Bauleistungen an folgende Firma:

BR Ingenieurbau GmbH

Osterlange 18

99189 Elxleben

zu einem Bruttoangebotspreis von 1.359.601,72 € zu vergeben.

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

4

Umgestaltung der Ilmwiesen

Auftragsvergabe Bauleistungen 1. Bauabschnitt

 

Vorl.-Nr.:

SR-200/2026

 

Beschl.-Nr.

131-13/2026

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Bauleistungen 1. Bauabschnitt Ilmwiesen nach öffentlicher Ausschreibung an folgende Firma:

ZIWO Garten- und Landschaftsbau GmbH

Johannesflurweg 5

99085 Erfurt 

zu einem Bruttoangebotspreis von 645.417,81 € zu vergeben.

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

2

Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Stadtrates am 24.11.2025 (öffentlicher Teil)

 

Vorl.-Nr.:

SR-202/2025

 

Beschl.-Nr.

132-13/2026

Beschlusstext:

Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 24.11.2025 (öffentlicher Teil).

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

4

Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung des Stadtrates am 08.12.2025 (öffentlicher Teil)

 

Vorl.-Nr.:

SR-203/2025

 

Beschl.-Nr.

133-13/2026

Beschlusstext:

Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 08.12.2025 (öffentlicher Teil).

Der Antrag wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

In der öffentlichen Sitzung wurde folgende Beschlussvorlage abgelehnt:

Änderung der Sanierungssatzung Tannroda

(Fraktion: BI Pro Bad Berka)

 

Vorl.-Nr.:

SR-190/2026

 

Beschl.-Nr.

-

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt die beigefügte

„Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung, Stadtzentrum Tannroda der Stadt Bad Berka (Bagatellgrenze, vorzeitige Ablösung und Verfahrensnachlass bei Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 - 156 BauGB)“

in der vorliegenden Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen und die Satzung zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

Präambel

Aufgrund des § 19 Abs.1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 14.04.1998 und dem § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414) beschließt der Stadtrat der Stadt Bad Berka in seiner Sitzung vom 23.02.2026 folgende Satzung:

§ 1 Bagatellgrenze, vorzeitige Ablöse und Verfahrensnachlass

1.

Ausgleichsbeträge nach § 154 bis 156 BauGB werden nicht festgesetzt, wenn der festzusetzende Betrag je Grundstück den Betrag von 750 € unterschreitet.

2.

Absatz 1 gilt entsprechend für vorzeitige Ablösebeträge gemäß § 154 Absatz 3 BauGB. Maßgeblich ist der ungekürzte prognostisch ermittelte Ausgleichsbetrag je Grundstück.

3.

Bei vorzeitiger Ablösung wird auf den nach Absatz 2 maßgeblichen Betrag ein pauschaler Verfahrensnachlass von 20 Prozent gewährt.

4.

Eine Aufteilung von Grundstücken, Maßnahmen oder Berechnungsgrundlagen mit dem Ziel die Bagatellgrenze zu unterschreiten, ist unzulässig.

5.

Die Anwendung der Bagatellgrenze erfolgt einheitlich und ohne Einzelfallermessen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

21 (einschließlich Bürgermeister)

Anzahl der davon Anwesenden

20

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

13  

Enthaltungen:

Der Antrag ist abgelehnt.

Bad Berka, 24.02.2026

gez. Michael Jahn

Bürgermeister