Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Berka

I. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i. V. m. § 34 Thüringer Verordnung über das Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) erlässt die Stadt Bad Berka folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bleibt unverändert.

§ 2

1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind unverändert nicht vorgesehen.

2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen wird von 0,00 EUR um 180.000,00 EUR erhöht und damit auf 180.000,00 EUR neu festgesetzt.

§ 3

Die Paragrafen 3 bis 6 der Haushaltssatzung 2023 bleiben unverändert.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Bad Berka, 27.03.2023

Stadt Bad Berka

Michael Jahn — Siegel
Bürgermeister

II. Genehmigungsvermerk

Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Schreiben vom 05.04.2023 erteilt.

Die Bekanntmachung erfolgt nach § 57 Abs. 3 S. 1 ThürKO.

III. Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan zur 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 16.05.2023 in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, Zimmer R 202 (Finanzen: Haushalt/Finanzierung) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Bad Berka, 05.04.2023

Stadt Bad Berka

gez. Michael Jahn

Bürgermeister