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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Bad Berka

Die Stadtverwaltung Bad Berka gibt bekannt, dass es in der Zeit vom 09.06.2023 - 11.06.2023 aufgrund des diesjährigen Brunnenfestes zu Einschränkungen und Behinderungen des Verkehrs, insbesondere im Veranstaltungsbereich kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung des Brunnenfestes wird nachfolgende Platzordnung bekanntgegeben:

Brunnenfest 2023

Platzordnung

1.

Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:

-

den Kurpark

-

die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen

-

Parkstraße ab Turmweg bis Poller (Flur 3, Flurstück 1305/1)

2.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt der Veranstalter in Form von Sondergenehmigungen.

3.

Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/ oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln oder pyrotechnische Erzeugnisse auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung bzw. dem Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. zu verweisen, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände abzugeben.

4.

Es ist verboten, Gegenstände während der Veranstaltung bzw. auf dem Veranstaltungsgelände zu führen, welche nach § 39 des Waffengesetzes auf öffentlichen Veranstaltungen nicht gestattet sind. Verboten sind auch alle waffenähnlichen Gegenstände oder solche, die als Waffen missbraucht werden können. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

5.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist Fahrrad fahren untersagt.

6.

Hunde unterliegen einer Leinenpflicht.

7.

Das Ordnungspersonal und die Security übt stellvertretend für den Veranstalter das Hausrecht aus. Daher ist den Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt Folge zu leisten.

8.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter bzw. das Ordnungspersonal berechtigt, den Besucher - in gravierenden Fällen auch ohne jegliche Vorwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen.

9.

Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Hör- und andere Gesundheitsschäden. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden - entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Die Verwendung geeigneter Hörschutzmassnahmen wird insbesondere in der Nähe der Bühne dringend empfohlen.

10.

Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.

Personen, die kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn, der Aufsichtspflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden (§ 832 BGB).

12.

Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazität gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich.

13.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die aktuellen Corona- Verordnungen und Regeln zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens. Den, durch den Veranstalter, beauftragten Sicherheitskräften und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Die Stadtverwaltung wünscht allen Gästen viel Spaß auf der Veranstaltung.

Veranstalter:

Sicherheitsdienst:

Stadtverwaltung Bad Berka

E.S.T

Bürgermeister

Event/Security/Team

Michael Jahn

Marcel Kunze

Am Markt 10

Ahornallee 3

99438 Bad Berka

99423 Weimar OT Legefeld

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 17.05.2023

gez. Michael Jahn

Bürgermeister