Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl., S. 127) und der §§ 1, 2, 5 und 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Stadtrat der Stadt Bad Berka in seiner Sitzung am 06.05.2024 folgende Spielgerätesteuersatzung beschlossen:
Die Spielgerätesteuersatzung der Stadt Bad Berka vom 27. März 2023
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| Ausfertigung | Veröffentlichung Amtsblatt-Nr.
| Inkrafttreten |
| Satzung | 25.04.2023 | 05 / 2023 | 01.06.2023 |
wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 5, Satz 1, Nr. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt je Gerät und angefangenen Kalendermonat
1. | 12 v.H. der Bruttokasse für Geräte nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
Stadt Bad Berka
Bad Berka, 15.05.2024
gez. Michael Jahn
Bürgermeister — -Siegel-
Hinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Stadt Bad Berka
Bad Berka, 15.05.2024