Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2024 den 3. Entwurf der 1- Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Gehren“ im OT Tannroda gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Für den Planbereich ist der 3. Entwurf vom März 2024 maßgebend.
Anlass der Planänderung
Der im Jahr 1996 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan konnte vor dem Jahr 2022 wegen der bis dahin fehlende Vorflut für Abwasser umgesetzt werden. Bei der Bearbeitung wurden festgestellt, dass sowohl bauordnungsrechtliche als auch erschließungstechnische Voraussetzungen für eine zeitgemäße Umsetzung nicht möglich waren. So wurde eine Vereinfachte B-Plan Veränderung in Bezug auf eine Anpassung der inneren Erschließungsstraße und die Konkretisierung einiger bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eingeleitet.
Im Ergebnis der Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden Bedenken und Hinweise berücksichtigt bzw. abgewogen. Folgende Änderungen wurden gegenüber dem Entwurf vorgenommen und in den 3. Entwurf eingearbeitet:
| • | Integration der Ergebnisse des Grünordnungsplanes (Festsetzung zur nicht überbaubaren Fläche der Grundstücke, Festsetzungen externer Ausgleichsmaßnahmen) |
| • | Klarstellung der Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen |
| • | Anpassung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen |
| • | Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zur Lage in der TWSZ III |
| • | Ergänzung von Hinweisen (Pflanzliste, Artenschutz usw.) |
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge.
Geltungsbereich des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich westlich des Rittersdorfer Weges.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besitz eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 6 der Gemarkung Tannroda.
| Flurstück 706/57 | 11.211 m² |
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| Flurstück 706/34 | 901 m² |
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| Flurstück 706/56 | 84 m² |
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| Flurstück 1098/5 | 33 m² | (Teilfläche) |
| Gesamt (ca.) | 12.229 m² |
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Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend:
Externe Kompensationsmahnen:
| • | Ersatzmaßnahme E1: Aufwertung einer Streuobstwiese am Rittersdorfer Weg, Flurstück 1086 in der Flur 6 der Gemarkung Tannroda (5.380 m² Fläche) |
| • | Ersatzmaßnahme E2: Aufwertung einer Streuobstwiese nahe eines Agrarbetriebes, Flurstücke 956 und 957 in der Flur 9 der Gemarkung Tannroda (9.234 m²) |
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der 3. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Gehren“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Stand März 2024), der Begründung zur Grünordnung, dem Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, wird im Zeitraum vom
04.06.2024 bis 04.07.2024
auf der Webseite der Stadt Bad Berka
https://www.bad-berka.de/wirtschaft/aktuell/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka während folgender Zeiten
| Montag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen ausschließlich zu den Änderungen des 3. Entwurfes vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per Mail an bauamt@bad-berka.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB) zu den Änderungen. Die Stellungnahmen können ausschließlich zu den Änderungen des 3. Entwurfes vorgebracht werden. (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB)
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und auszulegen. Diese Anforderung war im B.Plan aus 1996 noch nicht gegeben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden nachgeholt und sind nun verfügbar
| • | Begründung zur Grünordnung mit Ersatzmaßnahmen |
| • | Umweltbericht |
| • | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung |
Datenschutz
Die Verarbeitung Personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (SSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Bad Berka, 17.05.2024
gez. Michael Jahn — Siegel
Bürgermeister