Auf Grund des § 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i. V. m. § 34 Thüringer Verordnung über das Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV) erlässt die Stadt Bad Berka folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Bad Berka, 22.05.2023
Stadt Bad Berka
Michael Jahn
Bürgermeister — Siegel
Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung für die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Schreiben vom 02.06.2023 erteilt.
Die Bekanntmachung erfolgt nach § 57 Abs. 3 S. 1 ThürKO.
Der Haushaltsplan zur 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 03.07.2023 bis zum 17.07.2023 in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, Zimmer R 202 (Finanzen: Haushalt/Finanzierung) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Bad Berka, 02.06.2023
Stadt Bad Berka
gez. Michael Jahn
Bürgermeister