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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Stadt Bad Berka

Die oben genannte Zweckvereinbarung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 31.05.2023 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt und im Amtsblatt (Ausgabe 04/2023 vom 21.06.2023) des Landratsamtes Weimarer Land gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Gemäß § 27 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt (Nummer 04/2023) hingewiesen.