Die Richtlinie der Stadt Bad Berka zur Förderung der Kindertageseinrichtungen vom 28.09.2022
| Ausfertigung | Veröffentlichung | Inkrafttreten |
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| Amtsblatt-Nr. |
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| Förderrichtlinie | 28.09.2023 | 10 / 2022 | 01.01.2023 |
wird wie folgt geändert:
Artikel 1
4.3.2., Satz 3 Betriebskostenbereich II - Pauschale Kindertageseinrichtung (sonstige Sach- und Personalkosten) erhält mit einem neuen 2. Halbsatz folgende Fassung:
Für das Jahr 2023 beträgt die Pauschale 815,00 EUR pro Kind, für das Jahr 2024 erhöht sich die Pauschale einmalig um 7%, auf 872,00 EUR pro Kind.
Artikel 2
4.3.2., Satz 4 Betriebskostenbereich II - Pauschale Kindertageseinrichtung (sonstige Sach- und Personalkosten) wird geändert und erhält folgende Fassung:
Ab 2025 erhöht sich die Pauschale jährlich in Höhe des Jahresdurchschnittes des jeweiligen Vorjahres des vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Verbraucherpreisindex für Deutschland, mindestens jedoch um 1,5%.
Artikel 3
Die Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Bad Berka zur Förderung der Kindertageseinrichtungen tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Stadt Bad Berka
Bad Berka, 05.07.2023
gez. Michael Jahn
Bürgermeister — -Siegel-