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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Bad Berka zur Förderung der Kindertageseinrichtungen 

Die Richtlinie der Stadt Bad Berka zur Förderung der Kindertageseinrichtungen vom 28.09.2022

Ausfertigung

Veröffentlichung

Inkrafttreten

Amtsblatt-Nr.

Förderrichtlinie

28.09.2023

10 / 2022

01.01.2023

wird wie folgt geändert:

Artikel 1

4.3.2., Satz 3 Betriebskostenbereich II - Pauschale Kindertageseinrichtung (sonstige Sach- und Personalkosten) erhält mit einem neuen 2. Halbsatz folgende Fassung:

Für das Jahr 2023 beträgt die Pauschale 815,00 EUR pro Kind, für das Jahr 2024 erhöht sich die Pauschale einmalig um 7%, auf 872,00 EUR pro Kind.

Artikel 2

4.3.2., Satz 4 Betriebskostenbereich II - Pauschale Kindertageseinrichtung (sonstige Sach- und Personalkosten) wird geändert und erhält folgende Fassung:

Ab 2025 erhöht sich die Pauschale jährlich in Höhe des Jahresdurchschnittes des jeweiligen Vorjahres des vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Verbraucherpreisindex für Deutschland, mindestens jedoch um 1,5%.

Artikel 3

Die Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Bad Berka zur Förderung der Kindertageseinrichtungen tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 05.07.2023

gez. Michael Jahn

Bürgermeister  —  -Siegel-