Blick auf die Baugrundstücke in Richtung Südwesten
Blick auf die Baugrundstücke in Richtung Nordosten
Inhaltsverzeichnis
| 1. | Vorbemerkungen |
| 2. | Verkaufsgegenstand |
| 3. | Versorgungsleitungen / Erschließung |
| 4. | Baurecht |
| 5. | Planungsgrundsätze |
| 6. | Realisierungszeitraum |
| 7. | Kaufpreis |
| 8. | Bewerbungsbedingungen und Einreichungstermin |
| 9. | Anlagen |
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| Luftbild 1:500 |
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| Flurkarte 1:500 |
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| Liste Versorgungsträger |
1. Vorbemerkung
Die Stadt Bad Berka verkauft 2 Baugrundstücke im Ortsteil Bergen von Bad Berka. Bergern liegt auf dem flachen Osthang des Hexenberges in einer Höhe von 396 m. Der Ortsname bedeutete "bei den Bergbewohnern". Das Dorf gehörte im Mittelalter zur Herrschaft Berka, später kam es unter die Gerichtsbarkeit des Rittergutes in Bergern. Die Einwohner lebten von der Landwirtschaft, wobei neben dem Rittergut in geringem Umfang auch klein- und vereinzelt mittelbäuerlicher Besitz vorhanden war. Unter den Plünderungen im 30jährigen Krieg sowie in der Schlacht bei Jena und Auerstedt hatte der Ort sehr zu leiden. Die Kirche wurde im 30jährigen Krieg völlig zerstört. 1693 richteten sich die Bergerner in einem Schafstall eine provisorische Kirche ein, daher die Bezeichnung "Zum Kripplein Christi", die auf die 1696 neu eröffnete Kirche überging. Heute hat die Kirche mit ihrer außergewöhnlichen Ausmalung durch den Künstler Matt Lamb inzwischen eine überregionale Bedeutung gewonnen.
Bergen hat derzeit 340 Einwohner. Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht mehr vorhanden. Der größte Gebäudekomplex - das ehemalige Rittergut - wird heute als Jugendwaldheim genutzt. Der Ort ist im Wesentlichen vom Einfamilienhausbau geprägt.
2. Verkaufsgegenstand
Das Flurstück 70/4 befindet sich im Eigentum der Stadt und ist unbebaut. Es befinden sich auf dem Grundstück einige Bäume, die nach Möglichkeit erhalten werden sollten.
Das Grundstück soll in 2 Baugrundstücke geteilt und diese jeweils einzeln verkauft werden. Das untere Baugrundstück an der „Ferdinand-Staatz-Straße“ wird nach der Vermessung ca. 622 m² Fläche und das obere Baugrundstück an der Straße „An der Lehmgrube“ wird ca. 606 m² Fläche haben. Ein Teil des jetzigen Flurstücks 70/4 wird Verkehrsfläche, um den Kurvenradius zu erhalten. Das Grundstück ist frei zugänglich und kann jederzeit besichtigt werden.
Die Baugrundstücke weisen einen Höhenunterschied (zwischen den Straßen „An der Lehmgrube“ und „Ferdinand-Staatz-Straße“ von 4,40 m auf. Dies hat zur Folge, dass auf eine höhenmäßige Einordnung der Gebäude großen Wert gelegt werden muss. Der Bau eines Kellers wird empfohlen.
Die in den Fotos und dem Luftbild ersichtliche Zufahrt zum Flurstück 70/16 wird aktuell verlegt und gehört zum Verkaufsgegenstand.
Der Verkaufsgegenstand ist nicht vermietet oder verpachtet.
3. Versorgungsleitungen / Erschließung
Der Verkaufsgegenstand liegt an der öffentlichen Straße „An der Lehmgrube“ an.
Der westliche Teil wurde vor Jahren in Eigenregie der Anlieger ausgebaut und der südliche Teil wurde provisorisch mit einer Asphaltdecke versehen.
Auf Grund der Gesetzesänderungen des Land Thüringen im Jahr 2019 ist derzeit nicht mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen.
Der Zweckverband JenaWasser plant die Straße „An der Lehmgrube“ mittelfristig im Trennsystem zu erschließen. Daher ist die Baufläche derzeit abwasserseitig noch nicht an das Trennsystem für Regen- und Abwasser angeschlossen, so dass vorübergehend eine Kleinkläranlage, welche später als Wasserzisterne genutzt werden kann, gebaut werden muss. Die Zustimmung des Zweckverbandes JenaWasser dazu wurde mündlich erteilt und wird vor Verkauf noch schriftlich eingeholt.
Die Hausanschlusskosten für Wasser, Strom, Gas, Medienträger u. ä. sind von den zukünftigen Bauherren zu übernehmen.
4. Baurecht
Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen „Innenbereich“. Die Bebauung muss sich gemäß § 34 BauGB an Art und Maß der Nachbarbebauung orientieren.
5. Realisierungszeitraum
Der Bieter hat mit der Abgabe eines Angebotes auch Aussagen zum Realisierungszeitraum einzureichen.
6. Kaufpreis
Die Stadt Bad Berka schreibt die Baugrundstücke zum Mindestgebot von 90,00 €/m² zum Verkauf aus.
7. Bewerbungsbedingungen, Einreichungstermin und Vergabebedingungen
Inhalt der Bewerbung ist auch eine Studie zur geplanten Bebauung und Freiflächengestaltung, da sich beide Gebäude am Ortseingang befinden und Ortseingänge von wesentlicher Bedeutung sind. Abzugeben sind die Ansichten und ein Freiflächenplan.
Neben dem Kaufpreis fließt auch die Studie in die Vergabeentscheidung ein. Die Studie wird durch ein Gremium bewertet, bestehend aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Bauausschussmitgliedern.
Gewichtet werden Preis und Studie zu jeweils 50%. Die Studie wird Gegenstand des Kaufvertrags und ist umzusetzen.
Erwartet wird eine hochwertige ortstypische Bebauung, für die folgende Detailausbildungen empfohlen werden:
Gebäude:
| • | je Grundstück ein Einzelhaus (Wohnhaus), zweigeschossig plus Dach |
| • | Satteldach mit naturroten Tonziegeln für das Hauptgebäude und mögliche Nebengebäude (Garage etc.) |
| • | Bedeckung der der Sonne zugewandten Dachfläche mit Fotovoltaik: max. 40 % |
| • | Fenster mit stehenden Formaten |
| • | eine angepasste, zurückhaltende und gedeckte Farbgebung, keine grellen Farbtöne, keine Bemalungen |
| • | Putzfassade oder Holzfassade |
| • | Sockel |
| • | Türen und Tore aus Holz |
Freifläche:
| • | mindestens 4 Obstbäume je Grundstück |
| • | einheimische Gehölze bzw. Laubgehölze und Sträucher |
| • | Holzzaun mit einer Mindesthöhe von 1,40 m, 30 cm Sockel möglich bzw. Laubhecke |
| • | wasserdurchlässige Oberflächen |
| • | Regenbewirtschaftung, Versickerung auf dem Grundstück |
Zur Wahrung der Verfahrenstransparenz sind Rückfragen bitte ausschließlich schriftlich an:
Stadtverwaltung Bad Berka, Bauamt, Am Markt 10, 99438 Bad Berka
oder bauamt@bad-berka.de zu richten.
Eine zeitnahe Bebauung wird gewünscht.
Der Bauantrag muss 1 Jahr nach vollzogenem Eigentumsübergang gestellt sein.
Der Baubeginn muss 2 ½ Jahre nach Eigentumsübergang vollzogen sein.
Der Kaufvertrag wird daher eine Bebauungsverpflichtung enthalten, für die im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen wird.
Angebote können bis zum 30.09.2023 - 13:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, im verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
Der Umschlag ist mit „Angebot - Baugrundstücke Bergern“ zu kennzeichnen.
Bad Berka, 14.07.2023
Michael Jahn
Bürgermeister