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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), des § 49 Abs. 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 290) und des § 8 der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Berka vom 20. März 2017, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 11.10.2021, hat der Stadtrat der Stadt Bad Berka in der Sitzung vom 19.05.2025 folgende Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen:

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Bad Berka vom 20. März 2017

Ausfertigung

Veröffentlichung

Amtsblatt-Nr.

Inkraft-

treten

Satzung

12.05.2017

05 / 2017

01.01.2017

1. Änderungssatzung

18.11.2020

11 / 2020

01.01.2017

2. Änderungssatzung

11.10.2021

10 / 2021

01.01.2022

wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 4 wird geändert und erhält folgende Fassung:

Die Gebühren betragen für die nach § 3 Abs. 1 abgerundete Straßenfrontlänge je Meter jährlich 1,49 EUR.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 24.06.2025

gez. Michael Jahn

Bürgermeister  —  (Siegel)

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Stadt Bad Berka

Bad Berka, 11.10.2021