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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen zur Änderung der Verfahrensgrenze im Flurbereinigungsverfahren Tiefengruben (Az 1-2-0693)

An den Flurstücken:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Bad Berka

19

2332

Tiefengruben

4

375, 381/1, 381/2, 394, 403, 405, 413, 414, 421, 423, 426/1, 426/2, 427, 431, 432

wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 28.08.2023 bis 27.09.2023

in den Räumen des:

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

in der Zeit von

Mo. - Do.:

08.30 bis 12.00 Uhr

12.30 bis 15.30 Uhr

Fr.:

08.30 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.