An den Flurstücken:
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Bad Berka | 19 | 2332 |
| Tiefengruben | 4 | 375, 381/1, 381/2, 394, 403, 405, 413, 414, 421, 423, 426/1, 426/2, 427, 431, 432 |
wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 28.08.2023 bis 27.09.2023
in den Räumen des:
Thüringer Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
| in der Zeit von | Mo. - Do.: | 08.30 bis 12.00 Uhr 12.30 bis 15.30 Uhr |
|
| Fr.: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.