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Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Ergänzung zur Ausschreibung Baugrundstücke An der Lehmgrube im OT Bergern

Sehr geehrte Interessente,

auf Grund verschiedener Hinweise zu einer im Zuge der Vergabe zu erstellenden Studie werden wir auf diese verzichten und die Bewerbungsbedingungen, den Vergabetermin und die Vergabebedingungen zu den Grundstücken in Bergern wie folgt ändern:

Da sich beide Gebäude am Ortseingang des Dorfes befinden und Ortseingänge von wesentlicher Bedeutung für einen Ort sind, wird auf die dorftypische Gestaltung der zu planenden Gebäude und Freiflächen und eine grundsätzliche Verträglichkeit beider Baukörper großer Wert gelegt.

Zur Erreichung dieser Ziele wird vom Bauherren eine hochwertige dorftypische Bebauung erwartet, für die folgende Detailausbildungen empfohlen werden:

Gebäude:

  • je Grundstück ein Einfamilienhaus (Wohnhaus), ein- bis zweigeschossig zzgl. Dachgeschoss
  • Die Fußbodenoberkante des Baugrundstücks Nr. 1 darf max. 0,3 m über der Höhe der Straßenfläche An der Lehmgrube liegen (Südseite des Grundstücks)
  • Satteldach mit naturroten Tonziegeln für das Hauptgebäude, Satteldach oder Gründach für die Nebengebäude (Garage etc.)
  • Bedeckung der der Sonne zugewandten Dachfläche mit Fotovoltaik: max. 40 %
  • Fenster mit stehenden Formaten
  • eine angepasste, zurückhaltende und gedeckte Farbgebung, keine grellen Farbtöne, keine Bemalungen
  • Putzfassade oder Holzfassade
  • Sockel
  • Türen und Fenster ohne innenliegende Sprossen, möglichst aus Holz

Freifläche:

  • mindestens 4 Obstbäume je Grundstück
  • einheimische Gehölze bzw. Laubgehölze und Sträucher
  • Holzzaun mit einer Mindesthöhe von 1,40 m, 30 cm Sockel möglich bzw. Laubhecke
  • wasserdurchlässige Oberflächen
  • Regenwasserbewirtschaftung, Versickerung auf dem Grundstück

Diese Festlegungen werden Vertragsbestandteil und sind im Entwurf umzusetzen.

Die Frist zur Vergabe eines Kaufangebotes wird bis zum 31.10.2023 verlängert.

Vergeben wird an den Meistbietenden.