Sehr geehrte Anliegerinnen und Anlieger,
im Interesse der Gewässerpflege und des Hochwasserschutzes möchten wir Sie aus aktuellem Anlass über wichtige Regelungen zur Ablagerung von Gartenabfällen, baulichen Anlagen und zum Uferverbau informieren.
| Ablagerung von Gartenabfällen und Verschnitt |
Die Ablagerung von Gartenabfällen im Bereich der Gewässer ist untersagt. Gartenabfälle wie Ast-, Grün- und Rasenschnitt können schnell zu Abflusshindernissen werden und bei Niederschlag Brücken, Durchlässe und Verrohrungen verstopfen, was häufig Überschwemmungen und Schäden verursacht. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist der Gewässerunterhaltungsverband verpflichtet, den ordnungsgemäßen Abfluss zu sichern. Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 WHG müssen potenzielle Abflusshindernisse vom Verursacher entfernt werden. Kosten für die Entfernung werden den Grundstückseigentümern bzw. Verursachern in Rechnung gestellt. Bitte lagern Sie Gartenabfälle mindestens 5 Meter vom Gewässer entfernt.
| Bauliche Anlagen |
Bauliche Anlagen im Uferbereich, wie z. B. Terrassen oder Gartenhütten, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Diese Maßnahmen können die natürliche Gewässerdynamik, ökologische Funktionen und den Abfluss beeinträchtigen. Ungenehmigte bauliche Anlagen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und müssen eventuell entfernt werden. Kontaktieren Sie vor Baumaßnahmen die zuständigen Behörden.
| Uferverbau |
Der Verbau von Ufern muss sorgfältig geplant und genehmigt werden, um die ökologischen und hydraulischen Funktionen des Gewässers nicht zu beeinträchtigen. Ungenehmigte Maßnahmen können eine ordnungsrechtliche Prüfung und gegebenenfalls Rückbaumaßnahmen nach sich ziehen.
| Unser Appell |
Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Gewässer. Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen Sie zur Vermeidung von Abflusshindernissen und Hochwasserschäden bei, helfen die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und die natürlichen Gewässerlandschaften nachhaltig zu erhalten.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.guv-untere-ilm.de
Ihr Gewässerunterhaltungsverband Untere Ilm
Ihre Ansprechpartner vor Ort
| Herr Fischer Verbandsmeister — (03644) 539-119 | Frau Wolf Gewässerunterhaltung / Bestandsdatenmanagement (03644) 539-118 |