Bad Berka ist ein Kurort und möchte, zu dem bereits vorhandenen Prädikat des Heilquellenkurbetriebes, das Prädikat Kneippkurort erwerben. Voraussetzung dafür ist ein ansprechendes Stadtbild.
Neben ganz vielfältigen Gesichtspunkten spielt auch die Werbung in der Gesamtbetrachtung eine große Rolle. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Stadtbild zunehmend durch Werbeanlagen gestört.
Stadtrat und Stadtverwaltung befassen sich deshalb aktuell mit der Thematik Werbung in Bad Berka und den Ortsteilen. Ziel ist es, dass die errichteten Werbeanlagen den entsprechenden Satzungsinhalten entsprechen. Die Einhaltung der Satzungsinhalte garantiert ein ansprechendes Stadtbild.
Die heute im gesamten Stadtbild vorhandene Werbung wurde jedoch überwiegend ohne Genehmigung errichtet, ist zu groß, wurde am falschen Ort angebracht oder verdeckt wichtige Details und eine Genehmigung hätte in ganz vielen Fällen auch nicht erteilt werden können.
Wir bitten Sie daher um eine eigenverantwortliche Überprüfung.
Die nachstehenden Stichpunkte dienen der Orientierung.
| - | Anlagen der Außenwerbung bedürfen der Genehmigung. (Anlagen der Außenwerbung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.) |
| - | Freistehende Werbeanlagen sind unzulässig. |
| - | Werbeanlagen dürfen nicht angebracht werden an Türen, Einfriedungen, Stützmauern, Brand- und Gebäudeabschlusswänden, Schornsteinen sowie auf Dächern, an Balkonen, Erkern, Brüstungen und Geländern, in Vorgärten. |
| - | Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. |
| - | Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen mit einer Ansichtsfläche bis zu 5 m² bedürfen ebenfalls der Genehmigung. |
| - | Werbeanlagen, an Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen, welche dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, die weniger als 2,50 m über dem Erdboden angebracht sind und mehr als 30 cm in den Verkehrsraum hineinragen sind genehmigungspflichtig. |
Wenn Ihnen keine Genehmigung vorliegt, bitten wir Sie die auf Ihrem Grundstück (an Gebäuden, Zäunen und so weiter) befindlichen Werbeanlagen zu entfernen.
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Werbung genehmigungsfähig ist, stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung der Werbeanlage. Der Antrag kann formlos an das Bauamt gerichtet werden. Dieser muss jedoch aussagefähige Unterlagen enthalten, anhand derer Standort und Aussehen beurteilt werden können. Bilder sind dabei sehr hilfreich.
Wenn Sie eine Beratung in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen benötigen, nutzen Sie bitte die Sprechzeiten im Rathaus und informieren sich beim zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner im Bauamt ist Herr Lieke (036458-55117) und im Ordnungsamt Herr Hoffmann (036458-55124). Bitte bringen Sie auch in diesem Falle Bilder der Werbeanlage(n) mit.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass es sich beim Errichten von Werbeanlagen, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen, um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wir werden spätestens Anfang 2026 beginnen die Werbeanlagen zu prüfen und die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
Wir bitten Sie daher jetzt aktiv zu werden und selbstständig zu handeln.
Dafür schon einmal vielen Dank.