Das Ende der bundesweiten Amtszeit der zum 1. Januar 2018 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffen und Schöffinnen ist der 31.12.2023.
Nach § 36 Abs. 1 GVG stellen alle Gemeinden eine Vorschlagsliste auf, aus diesem Grund rufen wir alle Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Blankenhain und den Ortsteilen zu einer Bewerbung auf.
Für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit (5 Jahre) der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Weimar werden geeignete Personen gesucht, welche Interesse an einem verantwortungsvolle Ehrenamt haben und entsprechende Fähigkeiten besitzen.
Das Amt des Schöffen kann gemäß §§ 31, 33 GVG nur von deutschen Staatsangehörigen, welche mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind.
Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. Selbstbenennungen sind zulässig
Termin für die Abgabe der Vorschläge ist der 31.05.2023
Vorschläge können per Post oder zu den üblichen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Blankenhain, Markstraße 4, 99444 Blankenhain abgegeben werden.
Dafür nutzen Sie bitte das entsprechende Bewerbungsformular, welches unter www.blankenhain.de oder in ausgedruckter Form in der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) zur Verfügung steht.
Nähere Informationen zum Schöffenamt finden Sie in einer Broschüre, welche in unserer Stadtverwaltung ausgelegt sind oder unter www.schoeffenwahl2023.de/.
Hinweise zum Datenschutz finden sie unter www.blankenhain.de.