Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat
In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 29.02.2024 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.
Blankenhain, 01.03.2024
Kramer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 01-02/2024
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.11.2023
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.11.2023 genehmigt.
Beschluss-Nr. 02-02/2024
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 des Thüringer Forstamtes Bad Berka entsprechend des bestehenden Beförsterungsvertrages für den Kommunalwald der Stadt Blankenhain. Der Forstwirtschaftsplan 2024 ist Bestandteil des Vertrages.
Mitteilungsanzeige-Nr. 03-02/2024
Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Eingangsbestätigung und Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2023 nebst Anlagen
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain nimmt die Eingangsbestätigung und Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2023 nebst Anlagen der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land zur Kenntnis.
Beschluss-Nr. 04-02/2024
Hauptsatzung der Stadt Blankenhain
| (1) | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Entwurf vom 02.02.2024 der Hauptsatzung der Stadt Blankenhain als Satzung. |
| (2) | Der vorliegende Entwurf vom 02.02.2024 der Hauptsatzung der Stadt Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt. |
| (3) | Die Hauptsatzung der Stadt Blankenhain vom 22.03.2022 tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft. |
Beschluss-Nr. 05-02/2024
Bestellung eines Stadtwahlleiters und dessen Stellvertreter entsprechend § 4 Abs. 2 ThürKWG für die Kommunalwahl 2024.
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beruft entsprechend § 4 Abs. 2 ThürKWG für die Kommunalwahl 2024. |
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| Frau Kathrin Gorski als Stadtwahlleiterin |
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| und Frau Josephine Kämmer als stellvertretende Stadtwahlleiterin. |
| 2. | Die Berufung ist unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. |
| 3. | Der Beschluss Nummer 76-11/2023 vom 29.11.2023 wird aufgehoben. |
Beschluss-Nr. 06-02/2024
Mittelanmeldungen der Freien Träger zur Betreibung der Kindergärten "Waldgeister am Steintisch" Blankenhain, "Zwergenvilla" Thangelstedt und "St. Martin" Keßlar für das Jahr 2024
Der Stadtrat nimmt die Mittelanmeldung der drei Kindergärten
| 1. | "Waldgeister am Steintisch" Blankenhain |
| 2. | '"Zwergenvilla" Thangelstedt |
| 3. | „St. Martin“ Keßlar |
mit der Sonderregelung aus 2018 den drei Kindertageseinrichtungen eine Pauschale von jeweils 500 € für Telefon/Porto/Bürobedarf Kita-Leitung und Fahrtkosten sowie eine Verwaltungskostenpauschale (Stadtratsbeschluss vom 09.10.2022) in Höhe von 200,00 € pro tatsächlich belegten Platz bis zur Neuregelung der Förderrichtlinie zur Verfügung zu stellen, zur Kenntnis und beschließt der Aufnahme in den Haushalt 2024.
Die Mittelanmeldungen der drei Kindertageseinrichtungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr. 07-02/2024
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Verlagerung REWE-Markt“
| 1. | Unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.06.2023 zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) -Stand Mai 2022 wird der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 1(8) BauGB hiermit neu gefasst. Die Begründung in der Fassung vom Mai 2022 wird gebilligt. |
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| Auf Grund einer fehlerhaften Bekanntmachung der Auslage zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Verlagerung REWE-Markt“ machte sich eine erneute öffentliche Auslage erforderlich. Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. Eine erneute Abwägung ist nicht erforderlich. Der Abwägungsbeschluss vom 29.06.2023 bleibt bestehen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ in Blankenhain gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. |
| 3. | Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 4. | Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). |
Beschluss-Nr. 08-02/2024
Aufhebung der Abrundungs- und Klarstellungssatzung "Ortslage Hochdorf" der Stadt Blankenhain / OT Hochdorf (vormals Gemeinde Hochdorf) gem. § 13 BauGB
- Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
| 1. | Der Entwurf der Aufhebungssatzung für die Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf", in der Fassung vom Januar 2024, wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und zusätzlich öffentlich zugänglich gemacht. |
| 2. | Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der Abrundungs- und Klarstellungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hochdorf: |
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| Flur 1 |
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| vollständig: 1, 2, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 12, 13, 15/1, 25, 26/2, 30, 31/1, 32, 33, 36/1, 37/2, 42/3, 42/4, 43/2, 45, 46/1, 46/2, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 51/2, 51/3, 52/2, 52/4, 52/6, 52/7, 52/8, 52/9, 55/3, 56/1, 58/1, 58/2, 59, 60/2, 62/1, 68/4, 78/1, 78/2, 81, 81/1, 82/1, 87/1, 87/3, 87/4, 93/1, 94, 96, 99, 99/1, 99/2, 101/3, 101/4, 104/1, 104/3, 104/4, 104/5, 104/6, 104/7, 105/1, 106/1, 106/2, 109, 110/2, 111, 118/1, 118/2, 119, 120, 121/1, 122, 122/1, 124/1, 127/1, 128/1, 129/1, 130/1, 130/2, 131, 132/3, 132/4, 132/5, 132/6, 132/8, 132/9, 132/14, 133/4, 700, 701, 703, 705 |
|
| teilweise: |
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| 12/1, 15/2, 17/5, 17/6, 18, 26/1, 31/2, 60/1, 62/2, 68/1, 68/3, 70/1, 76/2, 105/2, 107/1, 108/3, 110/1, 110/3, 698 |
|
| Flur 2 |
|
| vollständig: |
| 150/1, 152/4, 152/6, 153/3, 153/8, 153/10, 153/11, 154/1, 154/2, 154/6, 154/7, 154/10, 154/11, 154/17, 154/18 |
|
| teilweise: |
| 150/2, 151, 153/7, 153/9, 155/7, 155/8 |
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| Flur 4 |
|
| vollständig: |
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| 356/5, 360/1, 361/4, 361/5, 362/7, 362/8, 362/9, 362/10, 362/11 |
|
| teilweise: |
|
| 360/3, 361/8, 361/9, 361/12, 362/12, 362/14, 363, 364/1, 365/4, 365/7, 366, 383/6, 414, 415/2, 416/1 |
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| Flur 5 |
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| teilweise: |
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| 417, 450, 453/1 |
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| Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung ist dem nachfolgenden Lageplan (mit roter Linie umrandet) zu entnehmen. |
| 3. | Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. |
| 4. | Der Entwurf der Aufhebungssatzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" mit Begründung, in der Fassung vom Januar 2024, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. |
| 5. | Die berührten Träger öffentlicher Belange werden per mail beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 (2) BauGB). |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 i.V. mit § 2 Abs. 4 BauGB). |