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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Auszug aus der Planzeichnung - unmaßstäblich

über die Veröffentlichung / öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf"

Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat am 29.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Satzungsentwurf vom Januar 2024 maßgebend (Planzeichnung, Begründung).

Der Geltungsbereich der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hochdorf:

Flur 1

vollständig: 1, 2, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 12, 13, 15/1, 25, 26/2, 30, 31/1, 32, 33, 36/1, 37/2, 42/3, 42/4, 43/2, 45, 46/1, 46/2, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 51/2, 51/3, 52/2, 52/4, 52/6, 52/7, 52/8, 52/9, 55/3, 56/1, 58/1, 58/2, 59, 60/2, 62/1, 68/4, 78/1, 78/2, 81, 81/1, 82/1, 87/1, 87/3, 87/4, 93/1, 94, 96, 99, 99/1, 99/2, 101/3, 101/4, 104/1, 104/3, 104/4, 104/5, 104/6, 104/7, 105/1, 106/1, 106/2, 109, 110/2, 111, 118/1, 118/2, 119, 120, 121/1, 122, 122/1, 124/1, 127/1, 128/1, 129/1, 130/1, 130/2, 131, 132/3, 132/4, 132/5, 132/6, 132/8, 132/9, 132/14, 133/4, 700, 701, 703, 705

teilweise:

12/1, 15/2, 17/5, 17/6, 18, 26/1, 31/2, 60/1, 62/2, 68/1, 68/3, 70/1, 76/2, 105/2, 107/1, 108/3, 110/1, 110/3, 698

Flur 2

vollständig:

150/1, 152/4, 152/6, 153/3, 153/8, 153/10, 153/11, 154/1, 154/2, 154/6, 154/7, 154/10, 154/11, 154/17, 154/18

teilweise:

150/2, 151, 153/7, 153/9, 155/7, 155/8

Flur 4

vollständig:

356/5, 360/1, 361/4, 361/5, 362/7, 362/8, 362/9, 362/10, 362/11

teilweise:

360/3, 361/8, 361/9, 361/12, 362/12, 362/14, 363, 364/1, 365/4, 365/7, 366, 383/6, 414, 415/2, 416/1

Flur 5

teilweise:

417, 450, 453/1

Der Geltungsbereich der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung ist dem nachfolgenden Lageplan (mit roter Linie umrandet) zu entnehmen.

Anlass der Planung:

Mittels Abrundungssatzung beabsichtigte die ehemalige Gemeinde Hochdorf (heute OT der Stadt Blankenhain) Bauflächen zur Errichtung von Wohngebäuden als Ortsabrundung und unter Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen durch Satzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.

Das Planungsziel wurde realisiert, die Abrundungsflächen sind bebaut. Das Planungserfordernis der Abrundungssatzung mit einer unverhältnismäßigen Regelungstiefe ist nicht mehr gegeben. Die städtebaulichen Verhältnisse haben sich geändert und die Abrundungssatzung hat ihre Zweckmäßigkeit verloren.

Unter Beachtung der entstanden Bebauung und der Verdichtung / Abrundung der Siedlung des OT Hochdorf wird gleichzeitig die Klarstellungssatzung aufgehoben.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Entwurf der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" mit Begründung, in der Fassung vom Januar 2024, wird gemäß § 3 (2) BauGB

vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

auf der Website der Stadt Blankenhain https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Plan vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an r.wendler@blankenhain.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 (2) BauGB).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Blankenhain, den

Unterschrift - Bürgermeister —  (Siegel)

Anlage:

Geltungsbereich der Aufhebungssatzung (rote Umrandung - unmaßstäblich)